Räumungs- und Vollstreckungsauftrag
Verfasst: Mi 5. Mai 2010, 09:43
Wie berechnet sich die Auslagenpauschale? Meines Erachtens handelt es sich zwar um einen Titel, jedoch um 2 Aufträge. Ich hatte 17,50 € berechnet, mein Revisor sagt aber, es dürften nur 10,00€ sein (Ein Titel). Das wäre unlogisch gegenüber dem Pfändungs- und Verhaftungsauftrag.
Dort nehmen wir ja auch die Gesamtpauschale.
Dort nehmen wir ja auch die Gesamtpauschale.