Hallo, ich bin neu hier und grüße Alle.
Ich habe auch schon eine Frage.
In meinen ZV-Auftrag stehen ja immer alle möglichen Sachen (wie z.b. Taschenpfändung, Auto, Zahlungsverbot, etc. etc.).
Jetzt möchte ich aber einer ZV-Auftrag machen, in dem es nur darum geht, eine Unpfändbarkeitsbescheinigung zu erhalten.
Reicht es aus, wenn ich dann einfach schreibe: beauftrage ich ... mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Im Falle
der Fruchtlosigkeit bitte ich um Übersendung der Unpfändbarkeitsbescheinigung.
Danke schon mal
Plano
Unpfändbarkeitsbescheinigung
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Re: Unpfändbarkeitsbescheinigung
Das reicht so - bzw. keinen Vordruck verwenden, in dem Taschenpfändung u.a. beantragt wird.
Man könnte noch dazu schreiben:
Im Falle der amtsbekannten Pfandlosigkeit des Schuldners bin ich mit der Anwendung
des § 63 GVGA einverstanden.
Man könnte noch dazu schreiben:
Im Falle der amtsbekannten Pfandlosigkeit des Schuldners bin ich mit der Anwendung
des § 63 GVGA einverstanden.
Viele Grüße
Ralf
Ralf