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VA Gläubiger e.K.?

Verfasst: Di 14. Jan 2020, 11:57
von luna
Hallo,
zuerst mal vielen Dank für die Antworten auf meinen gestellten Fragen.
Nun habe ich schon wieder eine Frage: Ich habe ein ZV erstellt Gläubiger Firma ... , Geschäftsführer...
Jetzt bekam ich eine Monierung des GV: Es wird um Übersendung eine VA Antrags ersucht in welchem der Gläubiger nicht als Einzelfirma sondern als e.K die Zwangsvollstreckung beantragt und es wird um einen Handelsregisterauszug gebeten. Wie müsste ich es denn richtig einsetzen e. K. ich habe leider keine Ahnung.
Danke

Re: VA Gläubiger e.K.?

Verfasst: Di 14. Jan 2020, 15:08
von gvweber
Was ein e.K. ist, ist hoffentlich bekannt.

Einzutragen ist der Gläubiger so, wie er tatsächlich firmiert. So sollte er ja auch schon im Vollstreckungstitel richtigerweise benannt sein.

Die Bezeichnung Firma ...., Geschäftsführer .... würde ja wohl für eine GmbH sprechen, die durch einen Geschäftsführer gesetzlich vertreten wird.

Da der Kollege einen Auftrag mit der Bezeichnung als e.K. erbittet, gehe ich mal davon aus, dass dieser auch als solcher im Vollstreckungstitel so benannt ist und entsprechend seiner Bezeichnung auch im Handelsregister eingetragen ist.