VA Gläubiger e.K.?
Verfasst: Di 14. Jan 2020, 11:57
Hallo,
zuerst mal vielen Dank für die Antworten auf meinen gestellten Fragen.
Nun habe ich schon wieder eine Frage: Ich habe ein ZV erstellt Gläubiger Firma ... , Geschäftsführer...
Jetzt bekam ich eine Monierung des GV: Es wird um Übersendung eine VA Antrags ersucht in welchem der Gläubiger nicht als Einzelfirma sondern als e.K die Zwangsvollstreckung beantragt und es wird um einen Handelsregisterauszug gebeten. Wie müsste ich es denn richtig einsetzen e. K. ich habe leider keine Ahnung.
Danke
zuerst mal vielen Dank für die Antworten auf meinen gestellten Fragen.
Nun habe ich schon wieder eine Frage: Ich habe ein ZV erstellt Gläubiger Firma ... , Geschäftsführer...
Jetzt bekam ich eine Monierung des GV: Es wird um Übersendung eine VA Antrags ersucht in welchem der Gläubiger nicht als Einzelfirma sondern als e.K die Zwangsvollstreckung beantragt und es wird um einen Handelsregisterauszug gebeten. Wie müsste ich es denn richtig einsetzen e. K. ich habe leider keine Ahnung.
Danke