leider habeich ich mit ZV nicht viel zu tun. Nun sollte ich aber (Kollegin längerer Zeit krank)einen ZVantrag zu folgndem Sachverhalt erstellen und dieser war dann auch direkt falsch gemacht

Wir haben ein Versäumnisurteil sowie ein Urteil gegen den Schuldner. Nun sollte hier vollstreckt werden. Wir haben zu den ZV Auftrag eine beglaubigte Abschrift des Urteils sowie eine Abschrift des Versäumnisurteils zugefügt. Nun bekommen wir ein Schreiben der Gerichsvollzieherin:
Der Auftrag kann nicht zur Ausführung gelangen, da die Voraussetzungen gem. 750 ZPO (Titel, Klausel, Zustellung nicht vorliegen. Sie haben ein Urteil des AG...in beglaubigter Abschrift und ein Urteil des AG... in einfacher Abschrift beigefügt. Zum Zwecke der ZV wird jeweils eine Ausfertigung mit Klausel und Zustellung benötigt. Desweiteren ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar. Der Nchweis der Sicherheitsleistung liegt nicht vor. Die Vollstreckug aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Danke