RA vertritt sich selbst (Gebühr?)

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Exekutor
Beiträge: 3
Registriert: Mi 23. Sep 2009, 14:20

RA vertritt sich selbst (Gebühr?)

Beitrag von Exekutor »

Wenn ein RA sich selbst, oder ein Kollege seiner Kanzlei ihn vertritt, erhält er meines Wissens keine Gebühr nach Nr. 3309 RVG.

Kann mir jemand sagen wo man eine entsprechende Vorschrift findet, oder habe ich gar unrecht?
HST
GV*
Beiträge: 507
Registriert: Do 15. Jan 2009, 11:57

Re: RA vertritt sich selbst (Gebühr?)

Beitrag von HST »

Doch! Aber keine MWSt. hieraus.
Gruß H. Stobitzer
gvmeyer
GV*
Beiträge: 482
Registriert: Do 15. Jan 2009, 18:07
Bundesland: Nds

Re: RA vertritt sich selbst (Gebühr?)

Beitrag von gvmeyer »

Exekutor hat geschrieben:Wenn ein RA sich selbst, oder ein Kollege seiner Kanzlei ihn vertritt, erhält er meines Wissens keine Gebühr nach Nr. 3309 RVG.

Kann mir jemand sagen wo man eine entsprechende Vorschrift findet, oder habe ich gar unrecht?

Nicht mit einem Notar verwechseln, welcher sich eine vollstreckbare Ausfertigung seiner eigenen Kostenrechnung
erteilt und aus dieser Kostenrechnung die ZV betreibt. Da kann der Notar keine Anwaltsgebühren verlangen, egal
ob er selbst oder eine Kollege den ZV Antrag stellt.
MfG D.Meyer
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