Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

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JDE
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Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von JDE »

Hallo,

in knapp einem Jahr beginnt in meinem Bundesland die Ausbildung eines Gerichtsvollzieherjahrgangs für die ich mir recht gute Chancen ausrechne.

Durch meinem persönlichen und beruflichen Werdegang gehe ich davon aus, dass der Beruf des GVZ das ist was ich mir für mich als idealen Beruf vorstelle. Selbstständigkeit bei relativer Sicherheit und ein Einkommen, von dem man gut leben kann.

Da ich als Rechtspfleger bereits Beamter des gehobenen Dienstes (Einstiegsamt), bin geht es mir bei der neuen Herausforderung zwar auch um eine Einkommenssteigerung, aber nicht in erster Linie.

Neben allen interessanten Seiten des GVZ-Berufs kommt es für mich auch darauf an künftig Beruf und Familie vereinen zu können.
Daher meine Frage: Kann man als Gerichtsvollzieher ein guter Vater sein?
Oder anders: Ist ein geregeltes Familienleben mit einer 40-Stunden-Woche als GVZ möglich/realistisch?

Gruß

JDE
OGV Wehling
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von OGV Wehling »

Nur wenn Du halbtags arbeitest.

Sonst kennen Dich deine Kinder nur dass du immer im Büro sitzt :|
GVLP
Administrator
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von GVLP »

So ist es.

Meine Kinder sind von Geburt an mit meinen Kunden groß geworden und haben den Umgang mit der Kundschaft "gelernt". Kleine Kinder suchen in der Regel ihre Väter im Wohnzimmer. Hm, meine Kinder sind als erstes immer ins Büro gekommen und haben mich hier gesucht. Mehr brauche ich nicht zu sagen. Heute sind sie groß und beide haben die Rechtspflegerlaufbahn eingeschlagen. Sie wollen mich nie beerben.

Aber jeder sieht es anders. Mit einer 40 Stunden-Woche kommst du hin, wenn du keine Ratenzahlung machst und vieles vom Büro erledigst.
D.Legge
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von D.Legge »

Also eine 40-Stunden-Woche ist gerade am Anfang unrealistisch. Da würde ich mal locker 10 Stunden/Woche drauf packen. Alles natürlich abhängig vom Bezirk, Belastung, (Vertretung), Entfernung zum Bezirk, Kundschaft etc. Aber gerade
am Anfang ist alles Neu und man muss sich erst einarbeiten. Die Familie leidet schon darunter, und wie GVLP geschrieben hat, haben auch meine Kinder mich immer zuerst im Büro gesucht. Das sagt wohl alles.
JDE
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von JDE »

Danke für die ehrlichen und schnellen Rückmeldungen.

Macht euch euer Beruf denn noch Spaß?
Wenn daneben kaum noch Zeit für ein eigenes Leben bleibt, werden sich doch einige für eine Rückkehr in den mittleren Dienst ihres Amtsgerichts entscheiden.

Zumindest habe ich jetzt eine Hausnummer in welche Richtung es geht. Halbierung des Arbeitsaufwands bei Ver-x-fachung des Einkommens wird es also nicht geben. Schade eigentlich. :lol:

Nach dem was ich online zum GVZ finden konnte wäre der Beruf ideal für mich.
Ich werde mich die Tage mit den zuständigen Sachbearbeitern und einem GVZ in meiner Gegend unterhalten und mich dann nochmal melden.

Mich würde noch etwas interessieren:
- Sehen sich die GVZ in einem AG-Bezirk als lediglich lokal aufgeteiltes Team oder arbeitet jeder als "Einzelkämpfer". Also gibt es Austausch unter einander oder geht jeder für sich unter?

- Wie ist euer Umgang mit Schuldnern? Kann man als GVZ noch Mitglied der regionalen Gemeinschaft sein oder muss man die Sch. derart "drangsalieren", dass man sich in seinem Bezirk nachts nicht mehr raustraut. Bei meiner Gegend handelt es sich um eine 70.000-Einwohner-Stadt und deren dörfliches Umland, also keine Großstadt.

- Und wie ist das mit den Gebühren? Muss man jeden Schuldner bis zum Rest "ausquetschen" um selbst auf sein Einkommen zu kommen? Arbeitet man also "auf Erfolgsbasis" oder hat man seine Gebührenanteile verdient, wenn versucht wurde den Auftrag (Vollstr./Zust./...) auszuführen.
JDE
Beiträge: 3
Registriert: Mo 20. Feb 2017, 06:24
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von JDE »

Hallo.

Ist hier noch jemand?

Gruß
JDE
OGV Wehling
GV*
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von OGV Wehling »

Doch,

die aufgeworfenen Fragen sollten alle im direkten Gespräch mit einem GV erörtert werden.

Zumal gerade bei der Gehaltsfrage entscheidend ist in welchem Bundesland man GV ist.
Da die GV Beamte des jeweiligen Landes sind und sich die Besoldung von Land zu Land teilweise drastisch ändert sollte dies im persönlichen Gespräch geklärt werden.

Aber soviel schon mal vorab: Gehaltsverdoppelung ist hanebüchener Unsinn, eher Arbeitsverdoppelung.
Andreas
GV*
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von Andreas »

Reichwerden ist leider nicht, dafür ist diese Tätigkeit nicht geeignet. Es gibt nur einen Vorteil, dass ist die zeitliche/örtliche und sachliche Selbständigkeit als selbständiges Organ der Rechtspflege, welche aber seit Jahren zunehmend durch Dienstaufsicht und der Gläubigerlobby, welche viele seltsame Entscheidungen bei manchen Gerichten erreicht hat, immer mehr nur auf dem Papier besteht. Notfalls ist der GV immer allein! Ich bin nur erstaunt, was für Märchen über das Einkommen des GV noch herumgeistern. Ich sags mal so, da die Besoldung nach Bundesland unterschiedlich ist. I.d.R Gehaltsgruppe A8 (nach vielen Jahren A9) + 15% der Gebühreneinnahmen als Vollstreckungsvergütung, natürlich zu versteuern (je nach Bundesland meist gedeckelt, damit man ja nicht zuviel hat). Das wars. Dazu grob gesagt nach Bundesland entweder anteilig einige Prozente aus den Gebühreneinnahmen für den Bürobetrieb + Bezahlung der Schreibkraft, Vorsicht, dann sind Sie als Beamter auf einmal Arbeitgeber mit allen Pflichten (Pech wenn Sie oder die Schreibkraft länger krank, Sie dürfen nach 6 Monaten nachfragen ob der Staat nicht doch was hinzuschießt) oder Pauschalbetrag für Büro und Schreibkraft. Dazu gibts genau 1x pro Auftrag Reisekosten nach Luftlinie, egal wie oft Sie hin müssen, bei kostenbefreiten Auftraggebern fahren Sie mit Ihrem Privat-PKW ohne Kostenersatz zum Schuldner. Ergo je nach Bezirkszuschnitt auch gern mal nicht ausreichend.
Wie genau dass in Ihrem Bundesland aussieht, kann Ihnen ein örtlicher Kollege sagen.
"Meine Kirche ist der Mensch, meine Religion der Zweifel. Lerne schweigen, ohne zu platzen." (Uwe Steimle)

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GV*
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und Familie

Beitrag von GVZ1 »

"Reichwerden ist leider nicht, dafür ist diese Tätigkeit nicht geeignet."

Obergerichtsvollzieher soll 250.000 Euro unterschlagen haben
Vor dem Berliner Landgericht muss sich seit heute ein Obergerichtsvollzieher wegen Unterschlagung in fast 2500 Fällen verantworten. Der 65-Jährige soll laut Anklage über mehrere Jahre hinweg rund 250.000 Euro aus Gebühren und anderen Einnahmen aus Gerichtsvollzieheraufträgen nicht an die Staatskasse weitergeleitet haben. Der Mann ist wegen gewerbsmäßiger Untreue in einem besonders schweren Fall und Urkundenunterdrückung angeklagt. Zum Prozessauftakt wurde unter anderem zunächst die Anklage verlesen, für das Verfahren sind zunächst noch fünf weitere Termine bis Anfang Juli angesetzt. Seine Taten soll der Beschuldigte zwischen Anfang 2007 und Anfang 2012 begangen haben. Insgesamt geht es um 2450 einzelne Anklagepunkte.
Addi
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Re: Gerichtsvollzieher: Beruf und FamilieV

Beitrag von Addi »

Wenn du Rpfl. Bist, dann bleib Rpfl Als Rpfl wirst du mind A11 bei entwans Engagement A 12. als GV A 9+z vielleicht A10
.....geprüft von Clowns, beaufsichtigt von Affen.....
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