Rechtsschutzinteresse
Verfasst: Sa 25. Apr 2015, 09:20
Liebe Kollegen,
nach nur 8 Wochen stellt ein Gläubiger erneut einen Pfändungsauftrag zum wiederholten Mal gegen einen, wie dem Gläubiger bereits mehrfach mitgeteilt worden ist, unpfändbaren Asylbewerber, der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht und in einer von der Gemeinde gestellten Wohnung wohnt.
Eine Änderung der Einkommensverhältnisse ist in dieser kurzen Zeit m.E. unwahrscheinlich.
Der Gläubiger lehnt die Einstellung nach § 32 GVGA.
Ich frage mich, ob Rechtsschutzinteresse für diesen Auftrag vorliegt?
Mit kollegialem Gruß
Barbara Siegemeyer
nach nur 8 Wochen stellt ein Gläubiger erneut einen Pfändungsauftrag zum wiederholten Mal gegen einen, wie dem Gläubiger bereits mehrfach mitgeteilt worden ist, unpfändbaren Asylbewerber, der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht und in einer von der Gemeinde gestellten Wohnung wohnt.
Eine Änderung der Einkommensverhältnisse ist in dieser kurzen Zeit m.E. unwahrscheinlich.
Der Gläubiger lehnt die Einstellung nach § 32 GVGA.
Ich frage mich, ob Rechtsschutzinteresse für diesen Auftrag vorliegt?
Mit kollegialem Gruß
Barbara Siegemeyer