Hallo Interessierte und Wissende!*g*
Ich hab ein Vorführungsersuchen eines Zeugen (mir bisher unbekannt) von Düsseldorf zum AG Geldern an einem bestimmten Terminstag zu einer bestimmten Uhrzeit.
Frage: (abgesehen dass ich natürlich versuche das im Vorfeld mit dem Zeugen zu klären...) Muss ich mir den Zeugen wirklich in meinen Wagen packen und die 70 km mit ihm zusammen fahren?!? Das ist doch schon allein aus versicherungstechnischen Gründen ein Graus! Bisher hab ich nur gefunden, dass der Zeuge zum Zwecke der Vorführung nicht am Vorabend inhaftiert werden darf....
Jemand ne Idee wie ich das anpacke?!?
Gruß aus Düsseldorf
Vorführung eines Zeugen
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- Registriert: Sa 9. Feb 2013, 00:54
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Re: Vorführung eines Zeugen
Kollege, wieso im öffentlichen Forum? Wir haben zwar nichts zu verbergen aber die Antworten sollten doch an anderer Stelle vorgetragen werden. Es könnte evtl. zu Missverständnissen führen