Hallo zusammen.
War grade so am rumsurfen und bin dann auf folgenden Artikel gestoßen.
Ich vermute mal dass hier durchaus Gerichtsvollzieher sind, deswegen meine Frage: Ist das wirklich möglich? Wenn ja, hat einer das schonmal machen müssen?
Versteht mich nicht falsch, ich fände diese "Methode" schon angebracht, wenn dies die einzige Möglichkeit für einen Steinmetz ist an sein Geld zu kommen, aber überrascht war ich natürlich schon erst einmal als ich das las.
Bin ja mal gespannt.
LG
Clara
Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?
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Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?
Es gibt gerichtliche Entscheidungen, wonach die Pfändung eines Grabstein rechtens ist. I.d.R. bleibt der Lieferant ja solange Eigentümer bis die Sache bezahlt ist (=Eigentumsvorbehalt); dies gibt ihm ja auch das Recht auf Herausgabe der gelieferten Sachen bei Nichtzahlung! Allerdings befindet sich ein Grabstein i.d.R. auf einem Friedhof, weshalb eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich sein dürfte, um dort tätig zu werden. (=Drittgewahrsam).
HST
HST
Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?
Hallo Clara,
auch meiner Meinung nach kann man den Handwerker (in dem Fall Steinmetz) nicht schlechter stellen, der einen Grabstein geliefert und aufgestellt hat, als einen Handwerker, der einen Tisch hergestellt und geliefert hat.
Das Problem ist nur die Pietät und dass der Grabstein nicht beim Schuldner (Auftraggeber des Grabsteins) zu Hause steht.
Es ist aber leider nicht zu selten, dass dem lieben Verstorbenen ein wertvoller teurer Grabstein von den Erben bestellt wird, dass aber anschließend keiner der Erben diesen bezahlen will, weil es ja angeblich auch nichts zu erben gab.
auch meiner Meinung nach kann man den Handwerker (in dem Fall Steinmetz) nicht schlechter stellen, der einen Grabstein geliefert und aufgestellt hat, als einen Handwerker, der einen Tisch hergestellt und geliefert hat.
Das Problem ist nur die Pietät und dass der Grabstein nicht beim Schuldner (Auftraggeber des Grabsteins) zu Hause steht.
Es ist aber leider nicht zu selten, dass dem lieben Verstorbenen ein wertvoller teurer Grabstein von den Erben bestellt wird, dass aber anschließend keiner der Erben diesen bezahlen will, weil es ja angeblich auch nichts zu erben gab.
Viele Grüße
Ralf
Ralf
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- GV*
- Beiträge: 874
- Registriert: Fr 16. Jan 2009, 09:10
Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?
Einer Pfändung steht meistens § 803 Abs. 2 ZPO entgegen. Es gibt Vorschriften auf den Friedhöfen, wonach genau bestimmt ist, welche Tiefe der Grabstein haben muss. Ist ein Grabstein beschriftet, muss zur weiteren Verwendung die Buchstaben entfernt werden. Dies bedeutet, dass der Grabstein an Tiefe verliert und dadurch u.U. zu "dünn" für eine weitere Verwendung ist.
Gruss
Gruss
Re: Kann ein Grabstein tatsächlich gepfändet werden?
Die letzte Antwort mag vielleicht richtig sein, trifft aber " meistens" nicht zu. Es ist daher ratsam, sich an die vorherigen Antworten zu richten, die die Frage ausreichend beantwortet haben.