Zustellung eines ausländischen Schreibens

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Bonny
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Feb 2010, 13:00

Zustellung eines ausländischen Schreibens

Beitrag von Bonny »

Hallo, ein deutsch/niederländischer Anwalt möchte für seinen deutschen Mandanten ein Schreiben an einen Niederländer (wohnhaft in Deutschland) zustellen lassen. Das Schreiben ist auf niederländisch - eine Übersetzung ist nicht beigefügt. Meiner Meinung nach muss ich eine Übersetzung anfordern. Eine Zustellung über das Amtsgericht nach der ZRHO erfolgt nicht. Stimmt das? Wenn ja - wo steht das? Ich kann leider nichts finden... Danke für die Antwort.
GVCom
GV*
Beiträge: 2745
Registriert: Mi 7. Jan 2009, 20:28
Bundesland: BW

Re: Zustellung eines ausländischen Schreibens

Beitrag von GVCom »

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz und keine Vorschrift die die Zustellung eines Schriftstücks oder einer Willenserklärung in einer ausländischen Sprache verbietet. Nach 52 Abs.2 GVGA hat der Gerichtsvollzieher jedoch eine Prüfungspflicht was den Inhalt des Schreibens betrifft. Dieser Prüfungspflicht kann er im geschilderten Fall ohne amtliche Übersetzung nicht nachkommen.
Bild
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei..
Bonny
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Feb 2010, 13:00

Re: Zustellung eines ausländischen Schreibens

Beitrag von Bonny »

Vielen Dank für die Antwort!!
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