Kostenschuldner für Gerichtsvollzieherkosten
Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 08:51
Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, um mal ein grundsätzliches Problem in unserer Kanzlei aus dem Weg zu räumen. Nach Vorlage der entsprechenden Titel veranlassen wir für die Mandantschaft auf Anweisung einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag. Leider gibt es immer wieder Theater wegen der entstehenden Gerichtsvollzieherkosten, da wir den Mandanten die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieher mit der Bitte um direkten Ausgleich zuleiten. Aufgrund der üblichen miesen Zahlungsmoral werden die meisten GVZ-Rechnungen aber nicht von den Mandanten gezahlt.
Nun meine Frage: Sind wir grundsätzlich verpflichtet für die Gerichtsvollzieherkosten in Vorlage zu treten? Kostenschuldner ist ja eigentlich der Mandant oder sehe ich das fasch, steht ja zumindest auch auf den Gerichtsvollzieherrechnungen drauf.
Vielen Dank im Voraus und allen einen sonnigen Mittwoch!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, um mal ein grundsätzliches Problem in unserer Kanzlei aus dem Weg zu räumen. Nach Vorlage der entsprechenden Titel veranlassen wir für die Mandantschaft auf Anweisung einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag. Leider gibt es immer wieder Theater wegen der entstehenden Gerichtsvollzieherkosten, da wir den Mandanten die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieher mit der Bitte um direkten Ausgleich zuleiten. Aufgrund der üblichen miesen Zahlungsmoral werden die meisten GVZ-Rechnungen aber nicht von den Mandanten gezahlt.
Nun meine Frage: Sind wir grundsätzlich verpflichtet für die Gerichtsvollzieherkosten in Vorlage zu treten? Kostenschuldner ist ja eigentlich der Mandant oder sehe ich das fasch, steht ja zumindest auch auf den Gerichtsvollzieherrechnungen drauf.
Vielen Dank im Voraus und allen einen sonnigen Mittwoch!