Hallo, an alle!
Erstmal hoffe ich, dass ich in der richtigen Rubrik schreibe.
Auf dem Weg von der GVin zum AG ist die Sonderakte (zwecks Erlass Haftbefehl) verschollen.
Was müssten wir (Anwaltsbüro) nun tun? Muss nochmals ein Antrag auf Abgabe der VAK gestellt werden? Oder können wir direkt beim AG den Erlass des HB beantragen?
Der Titel liegt uns vor. Diesen hat uns die GVin übersandt. Sie hat ihn vom AG bekommen.
Besten Dank schon mal!!!
Sonderakte verschollen. Was nun?
Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
-
- GV*
- Beiträge: 706
- Registriert: Do 5. Nov 2015, 20:52
- Bundesland: Deutschland
- Wohnort: AG Groß-Gerau
Re: Sonderakte verschollen. Was nun?
Der HB kann direkt beantragt werden. Eine Protokollabschrift seitens der Kollegin genügt hierzu.
Ich empfehle jedoch lieber die Drittauskünfte (M1-M3) zu beantragen. Ist billiger und m.E. sinnvoller, denn ein Schuldner vergisst gerne mal Bankverbindungen.
Ich empfehle jedoch lieber die Drittauskünfte (M1-M3) zu beantragen. Ist billiger und m.E. sinnvoller, denn ein Schuldner vergisst gerne mal Bankverbindungen.