Erstmal hoffe ich, dass ich in der richtigen Rubrik schreibe.
Auf dem Weg von der GVin zum AG ist die Sonderakte (zwecks Erlass Haftbefehl) verschollen.
Was müssten wir (Anwaltsbüro) nun tun? Muss nochmals ein Antrag auf Abgabe der VAK gestellt werden? Oder können wir direkt beim AG den Erlass des HB beantragen?
Der Titel liegt uns vor. Diesen hat uns die GVin übersandt. Sie hat ihn vom AG bekommen.
Der HB kann direkt beantragt werden. Eine Protokollabschrift seitens der Kollegin genügt hierzu.
Ich empfehle jedoch lieber die Drittauskünfte (M1-M3) zu beantragen. Ist billiger und m.E. sinnvoller, denn ein Schuldner vergisst gerne mal Bankverbindungen.