ich arbeite in Niedersachsen und habe einen Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt beauftragt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Leider ist die ZV ins "Leere" gelaufen

Normalerweise sind wir als Kommune von der Zahlung der Gebühren befreit und müssen den Gerichtsvollziehern lediglich die Auslagen erstatten. Nun verlangt der Gerichtsvollzieher aus Sachsen-Anhalt die vollumfängliche Begleichung seiner Kostenrechnung und begründet damit, dass die Gebührenbefreiung nicht in Sachsen-Anhalt greift.
Jetzt bin ich verunsichert und hoffe, hier im Forum eine Antwort zu erhalten.
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Lea-Alina