Guten Tag!
Kann ein Versteigerungsauftrag der STA nach § 64 StrVollstrO durch einen GV abgelehnt werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist dies evtl. ein freihändiger Verkauf, der unter § 191 GVGA fallen würde?
Um möglichst baldige Antwort würde ich mich freuen - hier ist eine Erinnerung anhängig.
LG
Andrea
§ 64 StrVollstrO
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Re: § 64 StrVollstrO
Die Frage ist Warum ablehnen ? Ist doch spannend znd macht Spass hihi. Meines Erachtens kann man einen entsprechenden Antrag nicht ablehnen
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Re: § 64 StrVollstrO
Wenn ich sonst nix zu tun hätte...klar, arbeite ich auch gerne für die STA
- und das natürlich quasi auch gerne als unbezahltes Hobby. Ist ja schliesslich ein Vergnügen...
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Re: § 64 StrVollstrO
Es handelt sich um eine Versteigerung im Auftrag der STA, und die GV-Kosten können vorher entnommen werden, wenn keien Geldstrafte oder OWi.
(siehe Schröder-Kay)
MfG
Henning, OGV
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