Guten Abend,
wie können wir (Anwaltsbüro) vorgehen?
Am 23.11.15 haben wir Auftrag zur Abnahme der VAK erteilt. Der GV teilte uns mit, dass der Schuldner bereits am 14.11.14 die VAK abgegeben hat (Vermögensverzeichnis wurde uns auch übersandt).
Am 23.05.2015 hat der Schuldner an unseren Md. ein Fahrzeug zum Preis von € 15.500,00 verkauft. Seine Vermögensverhältnisse haben sich dadurch also verändert. Unserem Mandanten liegt ein Versäumnisurteil vor, wonach der Schuldner diese € 15.500,00 wieder an den Gläubiger zu zahlen hat.
Können wir Nachbesserung beantragen?
Gibt es noch die Wiederholungsversicherung?
Vielen lieben Dank schon jetzt!
Nachbesserung oder Wiederholungsversicherung
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Re: Nachbesserung oder Wiederholungsversicherung
§ 802 d ZPO.tweetyS hat geschrieben:Seine Vermögensverhältnisse haben sich dadurch also verändert.
GVin Esther Honisch
Amtsgericht Ravensburg
Amtsgericht Ravensburg
Re: Nachbesserung oder Wiederholungsversicherung
Vielen lieben Dank. Den Auftrag zur Nachbesserung haben wir inzwischen abgeschickt.
Der GV hatte mich übrigens ins Schleudern gebracht, da er zunächst schrieb, wir hätten bei Auftragserteilung schon angeben müssen, dass sich die Vermögensverhältnisse verändert haben. Aber da konnten wir ja noch nicht wissen, dass der Schuldner die VAK bereits abgegeben hatte.
Der GV hatte mich übrigens ins Schleudern gebracht, da er zunächst schrieb, wir hätten bei Auftragserteilung schon angeben müssen, dass sich die Vermögensverhältnisse verändert haben. Aber da konnten wir ja noch nicht wissen, dass der Schuldner die VAK bereits abgegeben hatte.