Vollstreckung Ordnungshaft

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Exekutor
Beiträge: 3
Registriert: Mi 23. Sep 2009, 14:20

Vollstreckung Ordnungshaft

Beitrag von Exekutor »

Habe einen Beschluss aus der Familienabteilung vorliegen, wonach der Antragsgegener in einer Gewaltschutzsache mehrfache Zuwiderhandlungen begangen hat. Nun soll ein Ordnungsgeld von 100 € beigetrieben werden, ersatzweise 2 Tage Haft.
Im Anschreiben des Gerichts wird angeregt vor der Ingewahrsamnahme mit der örtlichen Polizei Rücksprache zu halten.

Nun meine Frage: Ist die Ingewahrsamnahme aufgrund eines Beschlusses überhaupt möglich? Meiner Ansicht versuche ich das Ordnungsgeld beizutreiben, und sollte dieses nicht möglich sein müsste ein Haftbefehl erlassen werden. Liege ich da richtig?

Im voraus vielen Dank für Antworten.
GV Zurmühlen
GV*
Beiträge: 420
Registriert: Di 20. Jan 2009, 15:39
Bundesland: NRW

Re: Vollstreckung Ordnungshaft

Beitrag von GV Zurmühlen »

Keine Verhaftung ohne Haftbefehl!
wolle49
GV*
Beiträge: 288
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 13:25
Bundesland: Nds

Re: Vollstreckung Ordnungshaft

Beitrag von wolle49 »

Das galt bis zur Änderung des Familienrechts. In Familiensachen ist kein gesonderter Haftbefehl erforderlich.
Exekutor
Beiträge: 3
Registriert: Mi 23. Sep 2009, 14:20

Re: Vollstreckung Ordnungshaft

Beitrag von Exekutor »

Der GV nimmt also die Verhaftung ohne Haftbefehl vor. Weiss jemand wo das steht?
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