Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

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Stefan Klaus
Beiträge: 3
Registriert: Di 18. Mär 2014, 15:41
Bundesland: Hessen

Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

Beitrag von Stefan Klaus »

Hallo liebe Gerichtsvollzieher :)

ich habe in der Nähe von Frankfurt a.M. eine Wohnung ersteigert und bin mir momentan nicht sicher, wie ich die Zwangsräumung samt Polizei, Schlüsseldienst und Umzugsunternehmen angehen soll.

Ich habe bereits mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen, der mir eine Räumung nach dem Berliner Modell nahegelegt hatte. Allerdings sehe ich das Problem bei der Berliner Räumung, dass dieses aus dem Vermieterpfandrecht hervorgeht. Hier aber liegt keine Vermietung vor, sondern der Alteigentümer sitzt drinn.

Ich möchte selbst aus Risikogründen kein Geld für ein Umzugsunternehmen vorstrecken. Deshalb wollte ich fragen, ob man als "Kommentar" im Vollstreckungsantrag dem Alteigentümer entweder die "Berliner Räumung" oder "mein eigenens Entrümpelungsunternehmen XY" zur Wahl setzt. Mein Unternehmen würde die Sachen "Transportversichert" auf Kosten des Alteigentümers abtransportieren und für 1 Monat einlagern.

Ich würde den GV durch diese Klausuel praktisch dazu zwingen, mein Unternehmen zu beauftragen. Bedenken habe ich darin, da man das ganze als Vetternwirtschaft auslegen könnte.

Deshalb möchte ich aber auch den Preis so ansetzen, dass er Marktunterdurchschnittlich bzw. unter einem anderen Angebot des GV liegen würde.

Information: Es geht um eine 3-Zimmer Wohnung, 73 qm WF und Abstellkammer im 2 Stock, sowie einem kleinen Abstellraum im Kellergeschoss.
GV-Schätzung: Ich sollte einen Sicherheitsvorschuss von 5000€ zahlen, davon gehen höchstwahrscheinlich nur 4000€ bei einer Zwangsräumung drauf.

Ich schätze, ein Vorschlag meiner Firma, das ganze für pauschal 3000€ zu erledigen, ist doch in Ordnung, oder meint ihr, das ist zuviel?
Habt ihr generell sonst Tipps für mich? Danke schonmal für alle Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Stefan
BlackDevil
GV*
Beiträge: 1466
Registriert: Mo 19. Jan 2009, 17:27
Bundesland: Thueringen

Re: Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

Beitrag von BlackDevil »

§ 885a ZPO

Vermieterpfandrecht ist nicht mehr nötig.

Kein Gerichtsvollzieher würde ein Unternehmen des Gläubigers nehmen. Das scheidet schon aus Schadensersatzgründen aus.

Entweder § 885a ZPO oder Spedition des Gerichtsvollziehers. fertig!
Stefan Klaus
Beiträge: 3
Registriert: Di 18. Mär 2014, 15:41
Bundesland: Hessen

Re: Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

Beitrag von Stefan Klaus »

Ach danke, den Paragraphen kannte ich gar nicht.

Mir ist aber nicht wirklich klar, warum mein eigenes Unternemen aus Schadensersatzgründen ausscheidet? Sämtliche Schäden sind über die Transport- bzw. Gewerbehaftpflicht versichert, wenn ein externer Auftrag vorliegt. Es entsteht auch sonst niemandem ein zusätzlicher Nachteil, denn mein Unternehmen kann nur billiger werden, als das Unternehmen des GV.

Das versteh ich einfach nicht.
OGV Wehling
GV*
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Re: Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

Beitrag von OGV Wehling »

Es liegt im Ermessen des GV welche Spedition er beauftragt.

Der GV prüft vor Beauftragung einer Spedition nicht nur den Preis, sondern auch Zuverlässigkeit, Qualität des Unternehmens etc.

Dann entscheidet er nach pflichtgemässen Ermessen welche Spedition er mit der Räumung beauftragt.
Sollten Sie mit der Ablehnung Ihrer Spedition nicht einverstanden sein, können sie gegen diese Ablehnung eine Erinnerung gem. § 766 ZPO beim Amtsgericht einlegen, dann wird der Sachverhalt noch mal durch einen Vollstreckungsrichter überprüft.
Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten solch einer Erinnerung schlecht, da die GV´s bei Überprüfung der Speditionen sehr sorgfältig vorgehen und nur wenige Speditionen wirklich die Vorgaben erfüllen.

Auch finde ich die Vorschußanforderung durch den GV nicht zu hoch, dass was übrig bleibt bekommen sie ja wieder zurück.
Stefan Klaus
Beiträge: 3
Registriert: Di 18. Mär 2014, 15:41
Bundesland: Hessen

Re: Zwangsräumung mit eigenem Unternehmen

Beitrag von Stefan Klaus »

Was heißt denn "Vorgaben"? Sind diese irgendwo aufgelistet, oder stellt die Vorgaben jeder GV anders?
Ich könnte mir vorstellen, dass der wichtigste Zusatz für ein Umzugsunternehmen ist, dass die Einlagerung versichert/ alarmgesichert ist.
Oder worauf achten die GV sonst noch? Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und dass alles legal und versichert abläuft sind für mich das A und O.

§ 766 ZPO lese ich mir gleich durch. Danke dafür!
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