
ich habe in der Nähe von Frankfurt a.M. eine Wohnung ersteigert und bin mir momentan nicht sicher, wie ich die Zwangsräumung samt Polizei, Schlüsseldienst und Umzugsunternehmen angehen soll.
Ich habe bereits mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen, der mir eine Räumung nach dem Berliner Modell nahegelegt hatte. Allerdings sehe ich das Problem bei der Berliner Räumung, dass dieses aus dem Vermieterpfandrecht hervorgeht. Hier aber liegt keine Vermietung vor, sondern der Alteigentümer sitzt drinn.
Ich möchte selbst aus Risikogründen kein Geld für ein Umzugsunternehmen vorstrecken. Deshalb wollte ich fragen, ob man als "Kommentar" im Vollstreckungsantrag dem Alteigentümer entweder die "Berliner Räumung" oder "mein eigenens Entrümpelungsunternehmen XY" zur Wahl setzt. Mein Unternehmen würde die Sachen "Transportversichert" auf Kosten des Alteigentümers abtransportieren und für 1 Monat einlagern.
Ich würde den GV durch diese Klausuel praktisch dazu zwingen, mein Unternehmen zu beauftragen. Bedenken habe ich darin, da man das ganze als Vetternwirtschaft auslegen könnte.
Deshalb möchte ich aber auch den Preis so ansetzen, dass er Marktunterdurchschnittlich bzw. unter einem anderen Angebot des GV liegen würde.
Information: Es geht um eine 3-Zimmer Wohnung, 73 qm WF und Abstellkammer im 2 Stock, sowie einem kleinen Abstellraum im Kellergeschoss.
GV-Schätzung: Ich sollte einen Sicherheitsvorschuss von 5000€ zahlen, davon gehen höchstwahrscheinlich nur 4000€ bei einer Zwangsräumung drauf.
Ich schätze, ein Vorschlag meiner Firma, das ganze für pauschal 3000€ zu erledigen, ist doch in Ordnung, oder meint ihr, das ist zuviel?
Habt ihr generell sonst Tipps für mich? Danke schonmal für alle Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan