Hallo zusammen
in einem mir vorliegenden VA verlangt der GLV im Falle einer gütlichen Erledigung die Protokollierung
so wörtlich
"daß der Schuldner die Kosten dieser Vereinbarung übernimmt (1,0 Einigungsgebühr i. H. v. 121,38 EUR)"
ich lese und staune?! Dafür daß ich die gütliche Erledigung ...
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- Sa 30. Mär 2013, 17:38
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: RA - 1,0 Einigungsgebühr bei gütl. Erledigung?
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