Unpfändbarkeitsbescheinigung
Verfasst: Mo 22. Mär 2010, 15:33
Hallo, ich bin neu hier und grüße Alle.
Ich habe auch schon eine Frage.
In meinen ZV-Auftrag stehen ja immer alle möglichen Sachen (wie z.b. Taschenpfändung, Auto, Zahlungsverbot, etc. etc.).
Jetzt möchte ich aber einer ZV-Auftrag machen, in dem es nur darum geht, eine Unpfändbarkeitsbescheinigung zu erhalten.
Reicht es aus, wenn ich dann einfach schreibe: beauftrage ich ... mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Im Falle
der Fruchtlosigkeit bitte ich um Übersendung der Unpfändbarkeitsbescheinigung.
Danke schon mal
Plano
Ich habe auch schon eine Frage.
In meinen ZV-Auftrag stehen ja immer alle möglichen Sachen (wie z.b. Taschenpfändung, Auto, Zahlungsverbot, etc. etc.).
Jetzt möchte ich aber einer ZV-Auftrag machen, in dem es nur darum geht, eine Unpfändbarkeitsbescheinigung zu erhalten.
Reicht es aus, wenn ich dann einfach schreibe: beauftrage ich ... mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Im Falle
der Fruchtlosigkeit bitte ich um Übersendung der Unpfändbarkeitsbescheinigung.
Danke schon mal
Plano