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Unpfändbarkeitsbescheinigung

Verfasst: Mo 22. Mär 2010, 15:33
von Plano
Hallo, ich bin neu hier und grüße Alle.

Ich habe auch schon eine Frage.

In meinen ZV-Auftrag stehen ja immer alle möglichen Sachen (wie z.b. Taschenpfändung, Auto, Zahlungsverbot, etc. etc.).

Jetzt möchte ich aber einer ZV-Auftrag machen, in dem es nur darum geht, eine Unpfändbarkeitsbescheinigung zu erhalten.
Reicht es aus, wenn ich dann einfach schreibe: beauftrage ich ... mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Im Falle
der Fruchtlosigkeit bitte ich um Übersendung der Unpfändbarkeitsbescheinigung.

Danke schon mal
Plano

Re: Unpfändbarkeitsbescheinigung

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 23:27
von OGV Nell
Das reicht so - bzw. keinen Vordruck verwenden, in dem Taschenpfändung u.a. beantragt wird.

Man könnte noch dazu schreiben:
Im Falle der amtsbekannten Pfandlosigkeit des Schuldners bin ich mit der Anwendung
des § 63 GVGA einverstanden.

Re: Unpfändbarkeitsbescheinigung

Verfasst: Do 25. Mär 2010, 08:18
von Plano
Vielen Vielen Dank,

das werde ich so machen.


Viele Grüße
Plano