Vermieter räumt selbst.........

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GVCom
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Vermieter räumt selbst.........

Beitrag von GVCom »

Vermieter räumt Wohnung aus - Gerichtsvollzieher gespart
[09.06.2007] Eine 72-jährige Mieterin klagte gegen ihren Vermieter wegen Unterschlagung ihrer Möbel: Der Hauseigentümer hatte, um sich die Kosten für den Gerichtsvollzieher zu sparen, eigenmächtig die Wohnung zwangsgeräumt.
Was auf den ersten Blick nach einer eindeutigen Sachlage klingt, wurde während der Gerichtsverhandlung zum umgekehrten Fall. Das Gericht sah eindeutig den Vermieter als das Opfer. Dieser hatte zwar die komplette Wohnungseinrichtung der säumigen Mieterin einschließlich persönlicher Dinge wie Kontoauszüge und Bekleidung aus dem Haus entfernt, konnte aber nach Ansicht des Gerichtes einen plausiblen Grund vorweisen.

Die Mieterin hatte jahrelang keine Miete gezahlt und lediglich sporadisch Geld überwiesen. „Sie hat meine Gutmütigkeit schamlos ausgenutzt“, klagte der 57-jährige Eigentümer der Wohnung. Die Mieterin hatte in dem Haus in Longerich über einen gewissen Zeitraum eine Metzgerei betrieben und die beiden oberen Stockwerke bewohnt. Die Mieterin hatte bereits zu Lebzeiten seines inzwischen verstorbenen Vaters insgesamt 40 000 Euro Mietschulden angehäuft hatte und bei Besitzerübergang durch Erbe dem jetzigen Vermieter nur 17 000 Euro ausstehende Miete gezahlt. Dennoch hatte er aus Mitleid immer wieder Aufschub gewährt.

Der Eigentümer setzte schließlich 2005 vor Gericht die fristlose Kündigung durch. Offensichtlich wohnte die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung und reagierte auch nicht auf die Räumungsaufforderung. Als letzte Konsequenz räumte er das Haus eigenmächtig und auf eigene Kosten, immerhin 5000 Euro für vier Lastwagenladungen Hausrat. Die Kosten für einen Gerichtsvollzieher, diese hätten sich auf ca.15 000 Euro belaufen, wollte er sich so ersparen.

Die Richterin beließ es bei der Ermahnung, die persönlichen Gegenstände der Mieterin zu respektieren. Gleichzeitig sah sie aber nur eine geringe Strafbarkeit in diesem Tatbestand. Darin stimmten auch Anklägerin und Verteidiger überein: „Wir verwechseln hier Opfer und Täter.“ Der Angeklagte sah sich bestätigt, denn: „Die eigentliche Bestrafung ist doch, dass ich seit Monaten auf den Kosten für die gelagerten Möbel sitze.“ Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

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Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei..
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