Zug-um-Zug-Vollstreckung
Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 10:43
HILFE, dringende ZV-Frage
Ich bin keine Gerichtsvollzieherin, habe aber eine dringende Frage, die bestimmt ein Gerichtsvollzieher(in) beantworten kann. Ich habe schon diverse fachkundige Leute gefragt, so das Internet durchforstet...
Ich muss eine Zug-um-Zug-Vollstreckung machen. Problem ist, dass NICHT mittituliert wurde, dass der Schuldner sich in Annahmeverzug befindet. Mein Pfüb konnte also nicht erlassen werden, da ich keine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde habe.
Problematisch ist allerdings wie ich diese bekomme. Bei der vom Gläubiger zu erbringende Leistung handelt es sich um Werkleistungen, die er vollständig erbrach hat, der Schuldner aber die Abnahme verweigert und dementsprechend auch nicht zahlt. Wie kriege ich davon eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Urkunde?
Kann ich den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken und um Annahme der Werkleistung bitten? Also dass der GVZ den Sch in Annahmeverzug setzt. Ich vom GVZ ein entsprechendes Protokoll erhalte, welches ich dann an das Gericht als öffentliche Urkunde schicke damit der Pfüb erlassen werden kann? Ich habe da im Internet einen Vordruck gefunden, der aber mit der Einleitung der Zwangsvollstreckung nach § 802 a ZPO bzw. § 802 b ZPO einhergeht. Muss ich dem GVZ noch einen Zwangsvollstreckungsauftrag zukommen lassen? Den brauche ich an sich ja nicht, habe ja Bankverbindungen vom Sch.
Hat jemand schon einmal so etwas gehabt? Bitte um ganz dringende Hilfe.
Ich bin keine Gerichtsvollzieherin, habe aber eine dringende Frage, die bestimmt ein Gerichtsvollzieher(in) beantworten kann. Ich habe schon diverse fachkundige Leute gefragt, so das Internet durchforstet...
Ich muss eine Zug-um-Zug-Vollstreckung machen. Problem ist, dass NICHT mittituliert wurde, dass der Schuldner sich in Annahmeverzug befindet. Mein Pfüb konnte also nicht erlassen werden, da ich keine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde habe.
Problematisch ist allerdings wie ich diese bekomme. Bei der vom Gläubiger zu erbringende Leistung handelt es sich um Werkleistungen, die er vollständig erbrach hat, der Schuldner aber die Abnahme verweigert und dementsprechend auch nicht zahlt. Wie kriege ich davon eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Urkunde?
Kann ich den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken und um Annahme der Werkleistung bitten? Also dass der GVZ den Sch in Annahmeverzug setzt. Ich vom GVZ ein entsprechendes Protokoll erhalte, welches ich dann an das Gericht als öffentliche Urkunde schicke damit der Pfüb erlassen werden kann? Ich habe da im Internet einen Vordruck gefunden, der aber mit der Einleitung der Zwangsvollstreckung nach § 802 a ZPO bzw. § 802 b ZPO einhergeht. Muss ich dem GVZ noch einen Zwangsvollstreckungsauftrag zukommen lassen? Den brauche ich an sich ja nicht, habe ja Bankverbindungen vom Sch.
Hat jemand schon einmal so etwas gehabt? Bitte um ganz dringende Hilfe.