Vollstreckung Ordnungshaft
Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 14:25
Habe einen Beschluss aus der Familienabteilung vorliegen, wonach der Antragsgegener in einer Gewaltschutzsache mehrfache Zuwiderhandlungen begangen hat. Nun soll ein Ordnungsgeld von 100 € beigetrieben werden, ersatzweise 2 Tage Haft.
Im Anschreiben des Gerichts wird angeregt vor der Ingewahrsamnahme mit der örtlichen Polizei Rücksprache zu halten.
Nun meine Frage: Ist die Ingewahrsamnahme aufgrund eines Beschlusses überhaupt möglich? Meiner Ansicht versuche ich das Ordnungsgeld beizutreiben, und sollte dieses nicht möglich sein müsste ein Haftbefehl erlassen werden. Liege ich da richtig?
Im voraus vielen Dank für Antworten.
Im Anschreiben des Gerichts wird angeregt vor der Ingewahrsamnahme mit der örtlichen Polizei Rücksprache zu halten.
Nun meine Frage: Ist die Ingewahrsamnahme aufgrund eines Beschlusses überhaupt möglich? Meiner Ansicht versuche ich das Ordnungsgeld beizutreiben, und sollte dieses nicht möglich sein müsste ein Haftbefehl erlassen werden. Liege ich da richtig?
Im voraus vielen Dank für Antworten.