zeitliche Begrenzung einer Durchsuchungsanordnung
Verfasst: Do 13. Nov 2014, 13:47
Kann mir jemand sagen, ob ein Durchsuchungsbeschluss zeitlich begrenzt ist, oder "verfällt" er nach einer bestimmten Zeit.
Ich hab einen DB vom 27.10.2014 für die Durchsuchung einer Eisdiele bekommen.
Nun ist mir bekannt, dass sich der Schuldner bereits seit Mitte Oktober bis ca. Februar/März in Italien aufhält, und die Eisdiele deshalb auch geschlossen ist.
Da der Geschäftsraum über die Wintermonate geschlossen ist, und sich der Schuldner in Italien aufhält, dürfte es wohl keinen Sinn machen die Geschäftsräume durch einen Schlosser öffnen zu lassen. Es liegt hier wohl nahe, dass die Räume für diese Zeit ziemlich leer geräumt wurden.
Wie ist die gängige Praxis bei solch einem Fall?
Soll bzw. muss ich die Eisdiele öffnen lassen, oder ist es sinnvoll bis zur Wiedereröffnung im Frühjahr zu warten? Gilt dann der DB überhaupt noch?
Vielleicht hat ja ein Kollege schon mal solch einen Fall gehabt.
Ich hab einen DB vom 27.10.2014 für die Durchsuchung einer Eisdiele bekommen.
Nun ist mir bekannt, dass sich der Schuldner bereits seit Mitte Oktober bis ca. Februar/März in Italien aufhält, und die Eisdiele deshalb auch geschlossen ist.
Da der Geschäftsraum über die Wintermonate geschlossen ist, und sich der Schuldner in Italien aufhält, dürfte es wohl keinen Sinn machen die Geschäftsräume durch einen Schlosser öffnen zu lassen. Es liegt hier wohl nahe, dass die Räume für diese Zeit ziemlich leer geräumt wurden.
Wie ist die gängige Praxis bei solch einem Fall?
Soll bzw. muss ich die Eisdiele öffnen lassen, oder ist es sinnvoll bis zur Wiedereröffnung im Frühjahr zu warten? Gilt dann der DB überhaupt noch?
Vielleicht hat ja ein Kollege schon mal solch einen Fall gehabt.