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ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft

Verfasst: Di 2. Jul 2013, 09:23
von Anita
Guten Morgen oder guten Tag!

Ich habe eine Frage:

Im Jahre 2011 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun möchte ich eine Ergänzung beantragen. Muss ich einen Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft nach § 802 d stellen oder den alten Antrag auf ergänzende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

Vielen Dank für eine hoffentlich baldige Rückantwort!

Grüßle Anita!

Re: ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft

Verfasst: Mo 7. Okt 2013, 16:41
von GVCom
Wenn sich die Verhältnisse geändert haben kommt eine erneute Abgabe der EV/VA in Frage.
Ist die VA/EV unvollständig oder fehlerhaft kann eine "Nachbesserung" verlangt werden.

Re: ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft

Verfasst: Di 8. Okt 2013, 14:51
von OGV Stummeyer
Wann 2011? Die EV ist vermutlich auf Grund der nunmehr nur noch 2jährigen Sperrfrist eh schon abgelaufen.

Re: ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft

Verfasst: Do 24. Okt 2013, 11:03
von Workshop-Theunissen
Das ist auf jeden Fall jetzt § 802 d.