ergänzende e.V. oder Ergänzung Vermögensauskunft
Verfasst: Di 2. Jul 2013, 09:23
Guten Morgen oder guten Tag!
Ich habe eine Frage:
Im Jahre 2011 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun möchte ich eine Ergänzung beantragen. Muss ich einen Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft nach § 802 d stellen oder den alten Antrag auf ergänzende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?
Vielen Dank für eine hoffentlich baldige Rückantwort!
Grüßle Anita!
Ich habe eine Frage:
Im Jahre 2011 hat ein Schuldner die e.V. abgegeben. Nun möchte ich eine Ergänzung beantragen. Muss ich einen Antrag auf wiederholte Vermögensauskunft nach § 802 d stellen oder den alten Antrag auf ergänzende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?
Vielen Dank für eine hoffentlich baldige Rückantwort!
Grüßle Anita!