Hallo Kollegen!
Stadt Krefeld stellt grundsätzlich in jeder Akte Drittauskünfte § 802 l ZPO. Habe gehört, dass wir diese gar nicht fertigen müssen, weil Behörden die Anfagen selbst stellen können. Weiß jemand wo das steht? Habe viele Stadtsachen und mich nervt das nur. Hilfe!!!
Gruß
Drudik
Gerichtsvollzieherin
Fremdauskünfte § 802 l
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Re: Fremdauskünfte § 802 l
Hallo Kollegin,
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