Fremdauskünfte § 802 l

Öffentliches Forum für Nachrichten an uns.
Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Antworten
Drudik
Beiträge: 1
Registriert: Mi 12. Jun 2013, 12:48
Bundesland: NRW

Fremdauskünfte § 802 l

Beitrag von Drudik »

Hallo Kollegen!

Stadt Krefeld stellt grundsätzlich in jeder Akte Drittauskünfte § 802 l ZPO. Habe gehört, dass wir diese gar nicht fertigen müssen, weil Behörden die Anfagen selbst stellen können. Weiß jemand wo das steht? Habe viele Stadtsachen und mich nervt das nur. Hilfe!!!

Gruß
Drudik
Gerichtsvollzieherin
OGV Wehling
GV*
Beiträge: 1794
Registriert: Fr 16. Jan 2009, 07:52
Bundesland: Hessen
Wohnort: AG Groß-Gerau/Hessen
Been thanked: 1 time
Kontaktdaten:

Re: Fremdauskünfte § 802 l

Beitrag von OGV Wehling »

Hallo Kollegin,

diese Anfrage gehört in den geschlossen Bereich, bitte dort erneut einstellen!
Antworten