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Erhöhung Jahreshöchtsbetrag bei Vertretung § 3 GVEntschVO

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 05:06
von homer_gv00
Gem. § 3 Abs. 4 GVEntschVO erhöht sich der Jahreshöchstbetrag um 20,45 €/Tag (nach dem 64.Tag) für die Vertretung eines Kollegen.
Hat jemand eine Idee, wie das ist, wenn man den Jahreshöchstbetrag gar nicht erreicht hat ??
In meiner Jahresabrechnung für 2012 wurde durch die Dienststelle zwar der Betrag für die Erhöhung (87 Tage a 20,45 €) ausgerechnet, findet aber in der Festsetzung der zustehenden Gebührenanteile keine Berücksichtigung, da ich den Jahreshöchstbetrag bei den Gebühren gar nicht erreicht habe.
M.E. kann das aber doch nicht sein ? Da wäre man ja dreifach bestraft, zum einen mit der Vetretung des Kollegen, mit dem Nichterreichen des Jahreshöchstbetrages und letztlich der Nichtberücksichtigung der Erhöhung?!

Re: Erhöhung Jahreshöchtsbetrag bei Vertretung § 3 GVEntschVO

Verfasst: Di 30. Apr 2013, 17:17
von OGV Lueg
Dies ist offensichtlich das falsche Forum um kollegiale Hilfe zu erhalten.