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				Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Fr 17. Dez 2010, 16:53
				von Atom
				Hat der Gerichtsvollzieher eine Anwesenheitspflicht bei der Räumung?
			 
			
					
				Re: Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Mo 20. Dez 2010, 15:50
				von OGV Richter
				NEIN
			 
			
					
				Re: Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Di 21. Dez 2010, 12:02
				von BlackDevil
				Da könnte man aber geteilter Meinung sein.
			 
			
					
				Re: Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Di 21. Dez 2010, 13:47
				von OGV Richter
				Hinweis:
Habe die Frage auf andauernde Anwesenheit bezogen. Die eigentlichen Amtshandlung (in der Regel nach erfolgter Räumung), d. h. Besitzeinweisung des Gläubigers und Besitzausweisung des Schuldners kann nur vom Gerichtsvollzieher selbst erfolgen.
Ich persönlich halte es so, zu Beginn vor Ort zu sein um die Anfallenden Arbeiten vorzugeben und dann wenn die Spedition fertig ist zur Besitzeinweisung. 
OGV Richter
			 
			
					
				Re: Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Di 21. Dez 2010, 14:38
				von OGV Bernd Henning
				Dieses Thema sollte lieber im geschlossenen Forum diskutiert werden.
			 
			
					
				Re: Anwesenheitspflicht Räumung
				Verfasst: Mi 22. Dez 2010, 09:10
				von BlackDevil
				Das sehe ich auch so.