Ich bin als Sequester von einem Gericht per einst. Vfg. benannt worden und habe einen LKW + Auflieger sichergestellt.
Meine Fragen:  1. Gibt es hierfür Vordrucke bzgl. eines Sequesstrationsvertrages. 2. Steht mir eine Vergütung analog eines
                            Insolvenzverwalters zu. 3. Muss bei Gericht die Festsetzung beantragt werden, oder reicht die 
                            Vereinbahrung mit dem Gläubiger aus?
			
			
									
						Sequestration
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Re: Sequestration
wow, 2 Monate lang keine Antwort, ich denke, die Sache ist schon geklärt, ansonsten, selbst Vertrag erstellen, im Netz sind sicherlich einiige entwürfe zu finden.
allgemein richtet sich die grundsätzlich frei festlegbare vergütung nach 25 v.H. der Vergütung eines vorläufigen insoverwalters
mein gott, Seq wegen eines LKW mit Sattelauflieger, bitte was gibt es da zu verwalten??????
			
			
									
						allgemein richtet sich die grundsätzlich frei festlegbare vergütung nach 25 v.H. der Vergütung eines vorläufigen insoverwalters
mein gott, Seq wegen eines LKW mit Sattelauflieger, bitte was gibt es da zu verwalten??????

Viele  Grüße aus dem Norden
			
						Re: Sequestration
Richtig! Hier gibts nichts zu verwalten: also keine Sequester-Tätigkeit abzurechnen. Aber die Gerichte können dies leider nicht unterscheiden.
Die Kiste ist wegzunehmen und ganz einfach zu verwahren (wie bei PKW-Pfändung) mit Verwahrvertrag beim Untersteller: natürlich mit entsprechendem Kostenvorschuß.
Gruß HST
			
			
									
						Die Kiste ist wegzunehmen und ganz einfach zu verwahren (wie bei PKW-Pfändung) mit Verwahrvertrag beim Untersteller: natürlich mit entsprechendem Kostenvorschuß.
Gruß HST