Wegegeld Vorführung Insolvenzgericht
Verfasst: Do 26. Aug 2010, 19:21
Hallo Kollegen,
ich musste von meinem Amtsgerichtsbezirk jemanden beim Insolvenzgericht vorführen. Jetzt gab es verschiedene Meinungen wie ich das abrechnen soll. Die einen meinten, dass ich das Wegegeld bis zur Amtsgerichtsgrenze erhben soll (5,- Euro) und danach Reisekosten bis zum Insolvenzgericht. Wieviel dies jedoch sind konnte mir niemand sagen. Wer weiß also darüber etwas.
Andreas Miller
ich musste von meinem Amtsgerichtsbezirk jemanden beim Insolvenzgericht vorführen. Jetzt gab es verschiedene Meinungen wie ich das abrechnen soll. Die einen meinten, dass ich das Wegegeld bis zur Amtsgerichtsgrenze erhben soll (5,- Euro) und danach Reisekosten bis zum Insolvenzgericht. Wieviel dies jedoch sind konnte mir niemand sagen. Wer weiß also darüber etwas.
Andreas Miller