Unterhaltspfändung gegen eigene Kinder
Verfasst: Do 5. Aug 2010, 16:43
Hallo liebe Kollegen,
habe einen Antrag auf Nachbesserung der EV bekommen. Der Gl.Vertr. möchte den vollständigen Namen mit Adresse von den Kindern des Schuldners haben um dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben die gesetzliche Unterhaltsforderungen gegen seine Kinder zu pfänden.
Meine Frage ist daher ob ich diesen Antrag statt geben muß! Meine Meinung ist nein da eine bloße Vermutung über eventuelle Ansprüche nicht ausreicht.
Bin dankbar über Eure Meinungen!
habe einen Antrag auf Nachbesserung der EV bekommen. Der Gl.Vertr. möchte den vollständigen Namen mit Adresse von den Kindern des Schuldners haben um dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben die gesetzliche Unterhaltsforderungen gegen seine Kinder zu pfänden.
Meine Frage ist daher ob ich diesen Antrag statt geben muß! Meine Meinung ist nein da eine bloße Vermutung über eventuelle Ansprüche nicht ausreicht.
Bin dankbar über Eure Meinungen!