ZV Dulden und Gewähren

Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Antworten
OGV Stummeyer
GV*
Beiträge: 1129
Registriert: Do 15. Jan 2009, 16:05
Bundesland: Niedersachsen

Re: ZV Dulden und Gewähren

Beitrag von OGV Stummeyer »

Wenn Sie ein Urteil erstritten haben, in dem die Schuldnerin den Zutritt zu dulden hat, können Sie den Gerichtsvollzieher gem § 892 ZPO beauftragen, der den Widerstand der Schuldnerin beseitigt und der Firma den Zutritt zum Grundstück verschafft.
OGV Stummeyer
GV*
Beiträge: 1129
Registriert: Do 15. Jan 2009, 16:05
Bundesland: Niedersachsen

Re: ZV Dulden und Gewähren

Beitrag von OGV Stummeyer »

Den Zutritt gewährt die Schuldnerin. Wenn sie es nicht tut, beseitigt der GV den Widerstand. Einen Schhlüsseldienst bringt der GV in der Regel zum Termin mit. Die Kosten richten sich nach der ortsüblichen Preisen. Die kann Ihnen der GV aber auf Nachfrage sicherlich nennen.
Den Antrag können Sie jetz stellen.
Antworten