Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

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Kanzleikönigin
Beiträge: 2
Registriert: Mi 30. Mär 2011, 10:18

Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

Beitrag von Kanzleikönigin »

Hallo zusammen,

welche Kosten darf GVZ berechnen, wenn der GVZ mitteilt, dass er am 24.03.2011 die Räumung (einer Person) durchführt und der Auftrag aber bereits am 14.03.2011 durch den RA zurückgenommen wurde? Sprich er war nicht tätig.

Bitte um Nachricht Vielen Dank.
gvesther
GV*
Beiträge: 835
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 14:05
Bundesland: BW

Re: Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

Beitrag von gvesther »

Was berechnet der Kollege denn?
GVin Esther Honisch
Amtsgericht Ravensburg
Kanzleikönigin
Beiträge: 2
Registriert: Mi 30. Mär 2011, 10:18

Re: Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

Beitrag von Kanzleikönigin »

KV 240 Räumung 25,00
KV 604 N erl. Amtshandlung 12,50
KV 711 Wegegeld Zone 1 2,50
KV 713 Auslagenpauschale 7,50
gvesther
GV*
Beiträge: 835
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 14:05
Bundesland: BW

Re: Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

Beitrag von gvesther »

Das passt, sofern auch Vollstreckung wegen eines Geldbetrages beauftragt war (rückständige Miete, Anwaltskosten für den Auftrag o. ä). DIe 25,00 EUR für die nicht erledigte Räumung sind aber auf jeden Fall richtig und fallen bereits bei Auftragseingang an, hier müsste allerdings - wenn es ganz richtig sein soll - die KV 602 statt 240 angegeben werden.
GVin Esther Honisch
Amtsgericht Ravensburg
OGV Stummeyer
GV*
Beiträge: 1129
Registriert: Do 15. Jan 2009, 16:05
Bundesland: Niedersachsen

Re: Kosten bei nicht durchgeführter Räumung und Rücknahme

Beitrag von OGV Stummeyer »

Ja, die Kostenrechnung ist korrekt.
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