Kostenschuldner für Gerichtsvollzieherkosten

Forumsregeln
Sie befinden sich hier in einem öffentlichen Forum. Die Beiträge sind für jedermann sichtbar.
Antworten
insight-2005
Beiträge: 1
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 08:43
Wohnort: Hannover

Kostenschuldner für Gerichtsvollzieherkosten

Beitrag von insight-2005 »

Hallo liebe Experten!

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, um mal ein grundsätzliches Problem in unserer Kanzlei aus dem Weg zu räumen. Nach Vorlage der entsprechenden Titel veranlassen wir für die Mandantschaft auf Anweisung einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag. Leider gibt es immer wieder Theater wegen der entstehenden Gerichtsvollzieherkosten, da wir den Mandanten die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieher mit der Bitte um direkten Ausgleich zuleiten. Aufgrund der üblichen miesen Zahlungsmoral werden die meisten GVZ-Rechnungen aber nicht von den Mandanten gezahlt.

Nun meine Frage: Sind wir grundsätzlich verpflichtet für die Gerichtsvollzieherkosten in Vorlage zu treten? Kostenschuldner ist ja eigentlich der Mandant oder sehe ich das fasch, steht ja zumindest auch auf den Gerichtsvollzieherrechnungen drauf.

Vielen Dank im Voraus und allen einen sonnigen Mittwoch!
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: Kostenschuldner für Gerichtsvollzieherkosten

Beitrag von OGV Nell »

Schuldner der GV-Kosten ist grundsätzlich der Schuldner.
Wenn bei diesem aber die Forderung und die Kosten nicht beigetrieben werden können, haftet der Gläubiger für die GV-Kosten.

Die Vermerke unter den Kostenrechnungen werden angebracht, um klarzustellen, wer im Verhältnis zum Finanzamt Schuldner der Kostenrechnung ist. Die Rechtsanwälte wollen nicht als Kostenschuldner angesehen werden, da diese sonst wohl von den Finanzämtern für diese "durchlaufenden Gelder" steuertechnisch zur Kasse gebeten würden.

In den allermeisten Fällen schreibt der Anwalt im Auftrag, dass er für die Bezahlung der Kosten die Haftung übernehme und dass daher auf die Anforderung eines Vorschusses verzichtet werden solle. gut

Große RA-Kanzleien verfügen über ein Konto, von dem sie bei Auftragserteilung eine Abbuchungsermächtigung für den GV für den einen Fall erteilen. Damit erhalten die GV die angefallenen Kosten problemlos und die Kanzlei rechnet dann sicherlich mit dem Gläubiger ab.
besser

Bei der Weiterleitung an den Gläubiger durch den RA mit der Bitte die Kosten zu überweisen kommt es auch nach Ihrer Schilderung immer wieder zu zeitaufwändigen Mahnungen und Ärgernissen. Dies lässt ein schlechtes Licht auf die Kanzlei fallen, was der GV registriert.
ganz schlecht
Gemäß § 4 GVKostG ist der GV gehalten, für die zu erwartenden GV-Kosten einen Kostenvorschuss anzufordern. Wenn bei immer der selben Kanzlei die Kosten nicht oder erst auf Mahnung eingehen, wird der GV für jeden Auftrag dieser Kanzlei vor der Durchführung einen Vorschuss anfordern, da der Eingang der Kosten bei Aufträgen dieser Kanzlei als nicht gesichert gilt.
gesetzlich allein richtig, aber viel Zeitaufwand
Viele Grüße
Ralf
Antworten