Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

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Gabriele
Beiträge: 1
Registriert: Mi 11. Sep 2024, 13:18
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Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von Gabriele »

Hallo,

ich habe in letzter Zeit vermehrt Aufträge über Teilbeträge bekommen.
Soweit kein Problem aber wenn der Schuldner mir gegenüber erklärt, dass er schon Zahlungen geleistet hat, fordere ich beim Inkassobüro eine komplette Forderungsaufstellung an.

Die Inkassobüros weigern sich zwischenzeitlich mir als Gerichtsvollzieher direkt eine Forderungsaufstellung zu übersenden. Ich höre sodann immer, dass eine an den Schuldner übersandt wird.

Es kann doch nicht sein, dass man inzwischen mit dem Gläubiger-Vertreter wegen einer Forderungsaufstellung diskutieren muss.
Leider hab ich bis jetzt keine Vorschrift oder Rechtsprechung gefunden, welche den Gläubiger-Vert. zur Vorlage einer Forderungsaufstellung verpflichtet.

Was macht Ihr in diesen Situtationen?
S.Heyn
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von S.Heyn »

Ich schreibe immer dazu, dass das Verfahren erst nach Eingang einer aktuellen Forderungsaufstellung weiter bearbeitet werden kann. Bislang hatte ich keine Probleme.

Gruß
GVAG
Beiträge: 60
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von GVAG »

Hatte den Fall gerade mit EOS und habe es nach Fristablauf kostenpflichtig zurückgewiesen.

Ansonsten kann du das Inkassounternehmen auf §80 III GVGA hinweisen. Die besonderen Umstände dürften ja nach dem Hinweis des Schuldners vorliegen.
GV MS
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von GV MS »

FATeilforderungAG Ahaus6M362-24.pdf
(2.22 MiB) 352-mal heruntergeladen
Gruß aus dem Münsterland
Beckerle
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von Beckerle »

Kann ich bestätigen.

Ich habe in einer Vollstreckung von Intrum Deutschland GmbH mittlerweile 2 Ratenzahlungen a 200,00 € im KB I liegen.
Die Frist für die Übersendung der FA läuft Ende Oktober aus.

Ich tendiere dazu, die Zahlungen an den Schuldner zurückzuerstattet und die weitere Bearbeitung abzulehnen.
Übersehe ich etwas?
GVN
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von GVN »

Beckerle hat geschrieben: Do 17. Okt 2024, 14:35 Ich tendiere dazu, die Zahlungen an den Schuldner zurückzuerstattet und die weitere Bearbeitung abzulehnen.
Übersehe ich etwas?
Halte ich für semi-optimal. Der Schuldner kann im Ernstfall eine Zahlung an dich ,als beauftragten und ermächtigten Gerichtsvollzieher, nachweisen. Dann würde ich im Zweifel eher hinterlegen.
Grüße aus dem Ruhrgebiet 8-)
S.Heyn
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von S.Heyn »

Hab ein super Beispiel von einer Creditreform.

Vollstreckungsbescheid aus 2002, Forderung damals ca. 340,-.

Verschiedene Teilzahlungen wurden bereits gezahlt.

Auftrag über Teilvollstreckung 300,-€. Versicherung das die Forderungen bestehen ist auch angekreuzt.

In der Forderungsaufstellung eine Restforderung von 647,-€ offen. Darunter 324,- € Verzugspauschalen, Schreibenkosten und Telefonkosten sowie RA-, Inkasso- und Gerichtskosten über 332,33€.

Habe eine neue Forderungsaufstellung nur über die notwendigen Kosten der ZV angefordert sowie Nachweise der RA-, Inkasso- und Gerichtskosten.

Antwort: 324,- € können abgesetzt werden, die RA und Gerichtskosten über 332,33 € können ebenfalls abgesetzt werden.

Kurz nachgerechnet und dort angemerkt das ein Überschuss von insges. 74,22€ vorliegt und angefragt ob dieser an den Schuldner ausgezahlt wird und der Titel an diesen ausgehändigt wird.

Antwort: Wir fragen den Schuldner nach seiner Bankverbindung um die Erstattung durchzuführen. Wir nehmen den Auftrag zurück.

Mit meiner ansässigen Creditreform noch nie Probleme gehabt-aber das von der fand ich schon frech.

Also am besten immer auf eine aktuelle Forderungsaufstellung bestehen.

Gruß aus dem Süden
fronbote
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Beiträge: 582
Registriert: Do 29. Apr 2010, 13:23
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Re: Inkassobüros geben keine Forderungsaufstellung heraus

Beitrag von fronbote »

S.Heyn hat geschrieben: Di 26. Nov 2024, 14:41 Hab ein super Beispiel von einer Creditreform.

twort: 324,- € können abgesetzt werden, die RA und Gerichtskosten über 332,33 € können ebenfalls abgesetzt werden.

Kurz nachgerechnet und dort angemerkt das ein Überschuss von insges. 74,22€ vorliegt und angefragt ob dieser an den Schuldner ausgezahlt wird und der Titel an diesen ausgehändigt wird.

Antwort: Wir fragen den Schuldner nach seiner Bankverbindung um die Erstattung durchzuführen. Wir nehmen den Auftrag zurück.

Gruß aus dem Süden
:lol: :lol: :lol:
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