Unpfändbarkeitsbescheinigung

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Plano
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 15:04

Unpfändbarkeitsbescheinigung

Beitrag von Plano »

Hallo, ich bin neu hier und grüße Alle.

Ich habe auch schon eine Frage.

In meinen ZV-Auftrag stehen ja immer alle möglichen Sachen (wie z.b. Taschenpfändung, Auto, Zahlungsverbot, etc. etc.).

Jetzt möchte ich aber einer ZV-Auftrag machen, in dem es nur darum geht, eine Unpfändbarkeitsbescheinigung zu erhalten.
Reicht es aus, wenn ich dann einfach schreibe: beauftrage ich ... mit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Im Falle
der Fruchtlosigkeit bitte ich um Übersendung der Unpfändbarkeitsbescheinigung.

Danke schon mal
Plano
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: Unpfändbarkeitsbescheinigung

Beitrag von OGV Nell »

Das reicht so - bzw. keinen Vordruck verwenden, in dem Taschenpfändung u.a. beantragt wird.

Man könnte noch dazu schreiben:
Im Falle der amtsbekannten Pfandlosigkeit des Schuldners bin ich mit der Anwendung
des § 63 GVGA einverstanden.
Viele Grüße
Ralf
Plano
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 15:04

Re: Unpfändbarkeitsbescheinigung

Beitrag von Plano »

Vielen Vielen Dank,

das werde ich so machen.


Viele Grüße
Plano
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