Elektronischer Titel aus Österreich

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tweetyS
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Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von tweetyS »

Hallo, alle!

Wir wurden beauftragt, die Vollstreckung aus einem österreichischen Urteil einzuleiten.

Dort erfolgt die Zustellung des Urteils - wurde uns mitgeteilt - im elektronischen Rechtsverkehr.

Ich bin etwas ratlos. Wie muss ich nun vorgehen? Ein Original kann ich nicht vorlegen, ist aber bei Forderung von € 300,00 auch nicht nötig???

Herzlichen Dank schon mal.
BlackDevil
GV*
Beiträge: 1458
Registriert: Mo 19. Jan 2009, 17:27
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Re: Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von BlackDevil »

wo ist das Problem ? Du kannst doch sicher die elektronische vollstreckbare Ausfertigung vorlegen oder ?
GVN
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Beiträge: 88
Registriert: Do 23. Feb 2017, 07:53
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Re: Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von GVN »

Nun, ganz so einfach ist es nicht. Das erkennende (österreichische) Gericht muss ja auch noch (sofern es sich nicht um einen europäischen Zahlungsbefehl handelt) die entsprechende Bescheinigung nach EG (jetzt kommt es auf den Titel an) ausfüllen. Diese ist dann mit dem Titel bei der Vollstreckung vorzulegen!

Ob die Zustellung nach den Gesetzen des Ursprungsland ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das erkennende Gericht in der o. g. Bescheinigung zu bescheinigen und ist von dir nicht zu beanstanden!

Nachtrag:
Viele Länder kennen eine vollstreckbare Ausfertigung nicht. Das ist dann dort die beglaubigte Abschrift des Urteils. (Hab ich letztens in einem Seminar zur Vollstreckung internationaler Titel gelernt).
Grüße aus dem Ruhrgebiet 8-)
GVLP
Administrator
Beiträge: 1356
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 12:08
Bundesland: NRW

Re: Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von GVLP »

Ich habe zur Zeit einen ungarischen Titel mit Übersetzung über eine Forderung von 300.000 € vorliegen. Zuerst ist eine Kontopfändung (Vorpfändungsbenachrichtigung) und danach die Vermögensauskunft beantragt. Die deutsche Übersetzung des Titels ist nur "handschriftlich" von der Dolmetscherin unterschrieben. Das habe ich beanstandet. Es muss zumindest ein Siegel/Stempelabdruck der Dolmetscherin neben der Unterschrift vorhanden sein. Es liegt ferner die Bestätigung des europ. Vollstreckungstitels vor.
Nach Eingang der Übersetzng werde ich vermutlich mit dem Amtsgericht Rücksprache nehmen und den Titel erneut prüfen lassen. Der Rechtspfleger muss ihn eh bei Vorlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (der Antrag ist ebenfalls an mich unterwegs) prüfen. Danach beginne ich erst mit der Zwangsvollstreckung.

Ich würde im Ausgangsfall mit einem sachkundigen Rechtspfleger beim Heimatgericht sprechen. Vielleicht kann er ja weiterhelfen.
Siaro
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Re: Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von Siaro »

Paragraf 40 GVGA Absatz 3 und 4

3 wenn vollstreckbar erklärter europäischer Zahlungsbefehl vorliegt kannst du vollstrecken (Formblatt notwendig)

4 bei der 300.000€ Forderung bist du nicht mehr im geringfügigen Bereich (geht denk ich bis 5000€) und muss mit deinem AG gemäß 41 Absatz 4 "mit der vorgesetzten Dienststelle" abgeklärt werden und "auf Weisung" gewartet werden.

ist aber hier nur gefährliches Halbwissen, das wir aktuell im Kurs behandeln.
tweetyS
GV*
Beiträge: 6
Registriert: Mo 14. Dez 2015, 16:28
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Re: Elektronischer Titel aus Österreich

Beitrag von tweetyS »

Vielen Dank!

Bei dem Titel handelt es sich übrigens um ein VU.

Werde mich noch bei Rpfl. erkundigen.
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