Hallo,
bin neu im Forum da ich wenig Zwangsvollstreckung machen habe ich auch gleich eine Frage . Hoffe, dass ich mich nicht zu kompliziert ausdrücke.
Wir haben einen ZV Antrag gestellt und der GV hat mit dem Schuldner Ratenzahlung vereinbart. Nun haben wir einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten, dass der Schuldner auch unsere Kosten tragen muss. Er hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Muss ich nun für den GV einen neuen ZV Antrag mit den Kosten des Beschlusses einreichen oder kann ich den Beschluss mit unseren KFA Antrag zum GV schicken.
Danke
KFB ZV
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Re: KFB ZV
Hallo,
ein neuer ZV-Auftrag ist erforderlich.
Da der GV nur über den bisherigen Hauptsachebetrag einen Vollstreckungsauftrag hat und über diesen Betrag eine Ratenvereinbarung mit dem Schuldner geschlossen hat, kann diese nicht um die Summe des KFB erweitert werden.
Der GV kann für den KFB eine weitere Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbaren.
Dafür benötigt er einen (neuen) Auftrag.
ein neuer ZV-Auftrag ist erforderlich.
Da der GV nur über den bisherigen Hauptsachebetrag einen Vollstreckungsauftrag hat und über diesen Betrag eine Ratenvereinbarung mit dem Schuldner geschlossen hat, kann diese nicht um die Summe des KFB erweitert werden.
Der GV kann für den KFB eine weitere Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbaren.
Dafür benötigt er einen (neuen) Auftrag.