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Der Russisch Kollege
Beiträge: 9
Registriert: Mo 3. Aug 2009, 16:48
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Beitrag von Der Russisch Kollege »

Der gerichtliche Vollzieher ist berechtigt, in den Wohnraum ohne Einverständnis des Schuldners einzugehen?
Der Russisch Kollege
Beiträge: 9
Registriert: Mo 3. Aug 2009, 16:48
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Re: Frage

Beitrag von Der Russisch Kollege »

Also, der Gerichtsvollzieher ist in die Wohnung des Schuldners eingegangen. Es gibt keinen Schuldner des Hauses.
Was der Gerichtsvollzieher später mit der zerbrochenen Tür macht?
Versiegelt?
Ob der Gerichtsvollzieher die Unversehrtheit der Sachen des Schuldners in der Wohnung gewährleisten soll?
Der Russisch Kollege
Beiträge: 9
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Re: Frage

Beitrag von Der Russisch Kollege »

Wo man die Statistik der Ergebnisse der Arbeit die deutsch Gerichtsvollzieher anschauen kann?
OGV Nell
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Die Statistiken - mit Beitreibungsergebnissen- werden in der DGVZ (Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung) einmal im Jahr für das vergangene Jahr veröffentlicht.
Die Zahlen werden vom Staat erhoben und von diesem sicherlich ausgewertet und verwahrt.
Ob man diese Zahlen im Internet findet, weiss ich leider nicht.
Viele Grüße
Ralf
OGV Nell
GV*
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Der Russisch Kollege hat geschrieben:Also, der Gerichtsvollzieher ist in die Wohnung des Schuldners eingegangen. Es gibt keinen Schuldner des Hauses.
Was der Gerichtsvollzieher später mit der zerbrochenen Tür macht?
Versiegelt?
Ob der Gerichtsvollzieher die Unversehrtheit der Sachen des Schuldners in der Wohnung gewährleisten soll?
Die Tür wird nicht zerbrochen oder zerstört - sie wird fachmännisch geöffnet durch einen Schlosser. Es wird das Schloss dabei zerstört, aber durch ein neues ersetzt. Die Schlüssel kann der nicht anwesende Schuldner bei der Polizei abholen.
Der GV achtet sehr darauf, die Sachen des Schuldners unversehrt zu lassen, wobei pfändbare Sachen natürlich gepfändet und mitgenommen werden.
Viele Grüße
Ralf
Der Russisch Kollege
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Re: Frage

Beitrag von Der Russisch Kollege »

OGV Nell hat geschrieben: Die Tür wird nicht zerbrochen oder zerstört - sie wird fachmännisch geöffnet durch einen Schlosser. Es wird das Schloss dabei zerstört, aber durch ein neues ersetzt. Die Schlüssel kann der nicht anwesende Schuldner bei der Polizei abholen.
Der GV achtet sehr darauf, die Sachen des Schuldners unversehrt zu lassen, wobei pfändbare Sachen natürlich gepfändet und mitgenommen werden.
Danke!

Wer soll noch außer dem Schlosser dabei anwesend sein? Die Zeugen? Die Polizei? Die Lokalbehörden?
OGV Nell
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Das ergibt sich aus der Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung in

§ 108
Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung und Zuziehung von Zeugen
( §§ 758 Abs. 3, 759 ZPO)

1. Findet der Gerichtsvollzieher Widerstand, so darf er unbeschadet der Regelung des § 107 Gewalt anwenden und zu diesem Zweck polizeiliche Unterstützung anfordern ( § 758 Abs. 3 ZPO).

2. Der Gerichtsvollzieher muß zu einer Vollstreckungshandlung zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde- oder Polizeibeamten als Zeugen zuziehen ( § 759ZPO):

1. wenn Widerstand geleistet wird,
2. wenn bei einer Vollstreckungshandlung in der Wohnung des Schuldners weder der Schuldner selbst noch eine zur Familie gehörige oder in seiner Familie dienende erwachsene Person gegenwärtig ist.Als Zeugen sollen unbeteiligte und einwandfreie Personen ausgewählt werden, die möglichst am Ort der Vollstreckung oder in dessen Nähe wohnen sollen. Die Zeugen haben das Protokoll mit zu unterschreiben



Darf ich fragen, wo der russische Kollege tätig ist?
Viele Grüße
Ralf
Der Russisch Kollege
Beiträge: 9
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Wohnort: Kazan, Russland

Re: Frage

Beitrag von Der Russisch Kollege »

OGV Nell hat geschrieben: Darf ich fragen, wo der russische Kollege tätig ist?
Natürlich!
Ich bin Ober GV in Kazan, Republik Tatarstan, Russland.
Ich bin Chef der einen Bezirksabteilungen der GV der Stadt Kazan (insgesamt in der Stadt 8 Bezirksabteilungen).
Die GV bestehen bei den Gerichten nicht, und sind ein abgesondertes föderales Amt (www.fssprus.ru)
Der Dienst erfüllt drei Aufgaben - der Schutz der Gerichte, die Zwangsbeitreibung, die Untersuchung der Verbrechen gegen die Rechtspflege.

Mit Hilfe Ihres Forums ich will Ihre Arbeit und unsere Arbeit vergleichen.
Wenn Sie Fragen haben ich werde antworten mit dem Vergnügen.
OGV Nell
GV*
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Herzlich willkommen in diesem Forum
und viele Grüße an die Wolga
Viele Grüße
Ralf
wolle49
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Re: Frage

Beitrag von wolle49 »

Verarschen kann ich mich alleine und dieses bedarf keiner anderen primitiven Leute.
Tisch
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Beiträge: 416
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Re: Frage

Beitrag von Tisch »

wolle49 hat geschrieben:Verarschen kann ich mich alleine und dieses bedarf keiner anderen primitiven Leute.
Warum fühlt du dich verarscht? Die Fragen waren in einem sachlichen Ton gestellt. Es ist nicht anzunehmen, dass hier ein Witzbold sein Unwesen treibt. Warum "andere primitive Leute"?
Gruß aus dem Süden
wolle49
GV*
Beiträge: 288
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 13:25
Bundesland: Nds

Re: Frage

Beitrag von wolle49 »

Es ist doch mehr als offensichtlich, dass hier kein russischer "Kollege" am Werk ist!!!
Auch die eingebauten Fehler sind schnell auszumachen, und es sind dann schwierigere Worte richtig geschrieben.
Offenbar soll hier ein richtiger Gerichtsvollzieher vorgeführt werden. Steigbügelhalter sollten wir nicht sein!
OGV Nell
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Es ist sehr viel passsiert.
Ich habe einen sehr netten Kollegen kennen gelernt, der meine sämtlichen Fragen hochinteressant beantwortet und dafür sehr fachspezifische Gegenfragen stellt....
Allerdings schreibt er nicht mehr hier öffentlich. Grund? weissnicht :oops:
Viele Grüße
Ralf
OGV Nell
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Hallo Tom,
Deinen Beitrag haben sicher Alle gleich richtig verstanden.
Ich habe ihn nur als "Sprungbrett" gleich benutzt - missbraucht - vergewaltigt..... :mrgreen: :oops:
Viele Grüße
Ralf
OGV Nell
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Re: Frage

Beitrag von OGV Nell »

Für die Zweifler mit Verfolgungswahn unter uns:

http://www.5-tv.ru/news/8100/

ein Fernsehbericht über Артем Газизуллин = Artem :D


Übersetzung des Textes zum Video auf 5-tv.ru

Die Reportage | Willkommen – die Justizwachtmeister

Die Justizwachtmeister haben die neuen Vollmachten heute bekommen. Jetzt können sie zu den Schuldnern jederzeit kommen. Und ist – ob zu Hause der verschuldende Bürger ganz unbedeutend.

Die Polizeihauptleute sind berechtigt, die Tür zu zerbrechen und, das Eigentum zu beschreiben ist selbständig.

Außerdem erscheinen unter den Zielen die böswilligen Nichtzahler der Alimente und der Kredite. Und niemandem von ihnen nicht mehr, sich im Ausland zu erholen, bis die Schulden getilgt sind. Wie den ersten Tag nach den neuen Regeln die Polizeihauptleute Tatarstans durchgearbeitet haben – beobachtete Rawil Mukmenow.

Obwohl die Ausbesserungen das Gesetz heute betreten haben, beeilen sich die Justizwachtmeister nicht, die Wohnungen aufzubrechen und, die Schulden nach den neuen Regeln auszuschlagen. Eigentlich, bis sich in ihrer Arbeit nichts änderte.

Artjom Gasisullin. Der Vorgesetzte der Priwolschski Bezirksabteilung der Justizwachtmeister Kazans: «Wir senden die Mitteilungen zuerst ab, und schon geht dann auf die durchgreifenden Massnahmen».


Hart zu gelten, die Türen in absentia des Wirtes den Polizeihauptleuten ausschlagend und ist es selbst nicht vorteilhaft. In diesem Fall muss man nicht nur das Eigentum abschreiben, das für die Schulden ergriffen haben, sondern auch aller, dass in der Wohnung – von der Möbel bis zum Löffel und der Gabel bleibt. Damit der Wirt nicht sagte, über den Verlust der nicht herausgenommenen Sachen. Die Juristen meinen, dass es sogar im Gericht es schwierig sein wird, zu beweisen.

Jetzt benachrichtigen die Justizwachtmeister bis nur und erklären den böswilligen Nichtzahler die neuen Weisen der Beitreibung der Schulden. Jetzt, um die Tür aufbrechen es muss die Lösungen des Wirtes nicht, es ist genug Rechtsspruch und Anwesenheit verstanden. Die Meinungen der Städter über die Neuerungen полярно wurden geteilt.

Mit der Einleitung der Ausbesserungen ins Gesetz können die Polizeihauptleute auch nach der eigenen Lösung aus dem Land der Alimentenzahler, die die Kredite nicht auszahlten, die Strafen, und habend die kommunale Verschuldung nicht ausgeben. Die Polizeihauptleute sind berechtigt, die Daten über die Schuldner bei den Banken, den Kreditorganisationen und in der Registrierungskammer anzufordern.

Die Experten verhalten sich zu einigen Neuerungen vorsichtig. Es erklärend, dass der Aufbruch der Türen den Gaunern helfen kann, die in die Justizwachtmeister umgekleidet worden plündern die Wohnungen. Deshalb beraten die gegenwärtigen Polizeihauptleute – wenn Sie sehen, dass bei Ihrem Nachbarn die Wohnung öffnen, rufen Sie die Miliz auf alle Fälle herbei.
Viele Grüße
Ralf
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Herzlichen Glückwunsch !!!

Beitrag von OGV Nell »

Unser Kollege Gazizullin in Kazan meldet:

Hallo Ralf!
Heute im 10.55.
Der Junge. 3650g. 53 cm.
Er heisst Rodion.
Viele Gruesse
Artem


Herman hat ein Brüderchen !!!!! :D
Viele Grüße
Ralf
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