ergänzende e.V.

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Anita
Beiträge: 3
Registriert: Di 13. Dez 2011, 07:51

ergänzende e.V.

Beitrag von Anita »

Hallo Zusammen!

Ich habe hier ein hoffentlich kleinen Vollstreckungsproblem. Ich habe im Jahre 2012 zwei Schuldner die e.V. abgenommen. Darin wurde nicht angegeben, dass diese ein Fahrzeug besitzen. Dem Mandanten ist dies aber bekannt. Leider wissen wir nicht, auf welchen Schuldner dies zugelassen ist, so dass jetzt eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses erfolgen soll. Nun meine Frage, stelle ich jetzt einen Antrag auf ergänzende e.V. nach den alten Formularen oder muss ich jetzt die Formular 2013 nutzen????

Vielen, vielen Dank im voraus
Anita!
Marcus W
Beiträge: 1
Registriert: Mi 13. Mär 2013, 13:46
Bundesland: BW

Re: ergänzende e.V.

Beitrag von Marcus W »

Hi,
ich würd sagen, dass das gar kein Grund ist zur Nachbesserung und warum solltest du auch ermitteln!?
Der Schuldner hat angegeben, dass er keine Auto hat, somit ist das wohl so.
Sollte es nun doch so sein, finde ich, muss der Gläubiger den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft anzeigen,
wegen falscher eidesstattlicher Versicherung.

mfg
Workshop-Theunissen
Beiträge: 113
Registriert: Do 22. Jan 2009, 07:30
Wohnort: 47533 Kleve
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Re: ergänzende e.V.

Beitrag von Workshop-Theunissen »

ZPO § 802d Erneute Vermögensauskunft

(1) Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c dieses Gesetzes oder nach § 284 der Abgabenordnung innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Andernfalls leitet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses zu. Der Gläubiger darf die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken nutzen und hat die Daten nach Zweckerreichung zu löschen; hierauf ist er vom Gerichtsvollzieher hinzuweisen. Von der Zuleitung eines Ausdrucks nach Satz 2 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner in Kenntnis und belehrt ihn über die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c).
...
Wenn der Mandant also glaubhaft macht, dass der Schuldner ein Auto besitzt, was die Vermögensverhältnisse wesentlich ändert, greift dieser Paragraph. Ein 20 Jahre alter Golf oder Kadett ist vielleicht hierzu ungeeignet ;)
GV Foik
GV*
Beiträge: 406
Registriert: Mo 29. Dez 2008, 10:54
Bundesland: BW

Re: ergänzende e.V.

Beitrag von GV Foik »

Glaubhaftmachung bedeutet aber nicht Hörensagen. :D
Anita
Beiträge: 3
Registriert: Di 13. Dez 2011, 07:51

Re: ergänzende e.V.

Beitrag von Anita »

Vielen Dank für die Rückantworten, jetzt kann ich Mdt. entsprechend informieren!

DANKE! :D
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