Hallo zusammen,
mein Auftrag lautete, Zustellung einstweilige Verfügung und bei dem Schuldner die in der e.Vfg. bezeichneten Sachen in Verwahrung zu nehmen.
Gläubiger und Schuldner einigten sich, dass die Sachen in meiner Anwesenheit vernichtet/unbrauchbar gemacht werden, um Transport- und Einlagerungskosten zusparen. Ich habe vor Ort die Vernichtung der Sachen protokolliert.
Was kann/muß ich hier für eine Gebühr erheben ? Ich hattte an KV 221 gedacht, dürfte aber m.E. an der fehlenden Wegnahme der Sache scheitern?
Danke für Eure Vorschläge !
Kosten Herausgabe KV 221 ?
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Re: Kosten Herausgabe KV 221 ?
Müssen die Sachen nicht erst weggenommen werden, um sie dann in der Folge vernichten zu können? Was ist alternativ mit KV 206?
Re: Kosten Herausgabe KV 221 ?
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