Gebührenbeamter

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lichtenberg201
Beiträge: 1
Registriert: Mi 23. Sep 2009, 12:50

Gebührenbeamter

Beitrag von lichtenberg201 »

Kann mir jemand den Unterschied zwischen dem freien System und dem Gebührenbeamten erklären?
OGV Nell
GV*
Beiträge: 988
Registriert: Mi 19. Nov 2008, 23:48
Wohnort: Baden

Re: Gebührenbeamter

Beitrag von OGV Nell »

MISSDEUTETE BEGRIFFE
Von Justizoberinspektor Horst Buchberger, Münster (Westf.)
Die SchsZtg. hat kurz hintereinander (Heft 5 und 7) zwei Beiträge des Dipl.-Komm.-
Beamten Schulte, Hagen, veröffentlicht, die, mit dem Anspruch des Fachmannes
vorgetragen, Missverständnisse und Irrtümer zu erregen, geeignet sind.
In Heft 5/1969, S. 68, behauptet Schulte, bei dem Gerichtsvollzieher handele es sich
um einen „Gebührenbeamten”. Die Zeiten, dass der Gerichtsvollzieher auf die
Einnahmen aus den Gebühren und auf die Erstattung seiner Auslagen angewiesen
war, gehören lange der Vergangenheit an. Heute bezieht der Gerichtsvollzieher wie
jeder andere Beamte ein festes Gehalt. Die durch seine Tätigkeit ausgelösten
Gebühren und Auslagen werden für die Landeskasse erhoben (s. Nr. 1 GVKostGr.).
dass die Landeskasse dem Gerichtsvollzieher einen Gebührenanteil gewährt und die
Auslagen überlässt, macht den Vollstreckungsbeamten noch nicht zum
Gebührenbeamten.

im "freien System" wäre der GV aber voll auf den Eingang von Gebühren angewiesen, da er kein Gehalt als Beamter beziehen würde. Dann könnte man ihn wohl als "Gebührenbeamten" bezeichnen, wobei er eben kein Beamter wäre sondern ein "mit der Tätigkeit des GV BELIEHENER" Im "freien System" müssten die Gebührensätze übrigens etwa verdreifacht werden.
Viele Grüße
Ralf
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