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Fremdauskünfte § 802 l

Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 12:54
von Drudik
Hallo Kollegen!

Stadt Krefeld stellt grundsätzlich in jeder Akte Drittauskünfte § 802 l ZPO. Habe gehört, dass wir diese gar nicht fertigen müssen, weil Behörden die Anfagen selbst stellen können. Weiß jemand wo das steht? Habe viele Stadtsachen und mich nervt das nur. Hilfe!!!

Gruß
Drudik
Gerichtsvollzieherin

Re: Fremdauskünfte § 802 l

Verfasst: Do 13. Jun 2013, 06:30
von OGV Wehling
Hallo Kollegin,

diese Anfrage gehört in den geschlossen Bereich, bitte dort erneut einstellen!