Hallo Kollegen!
Stadt Krefeld stellt grundsätzlich in jeder Akte Drittauskünfte § 802 l ZPO.  Habe gehört, dass wir diese gar nicht fertigen müssen, weil Behörden die Anfagen selbst stellen können.  Weiß jemand wo das steht?  Habe viele Stadtsachen und mich nervt das nur. Hilfe!!!
Gruß
Drudik
Gerichtsvollzieherin
			
			
									
						Fremdauskünfte § 802 l
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				OGV Wehling
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Re: Fremdauskünfte § 802 l
Hallo Kollegin,
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