Freischaltung für das interne Forum

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GVCom
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Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von GVCom »

Heute habe ich bereits eine ganze Reihe von Anträgen für die Freischaltung zum internen Forum erhalten.
Leider kann ich nur Mitglieder für das interne Forum freischalten die sich auch hier im neuen Forum angemeldet haben.
Ich bitte, dies zu beachten. Wichtig ist auch die genaue Schreibweise des Usernamens.

MfG GVCom
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OGV Bontempi
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von OGV Bontempi »

GVCom hat geschrieben:Heute habe ich bereits eine ganze Reihe von Anträgen für die Freischaltung zum internen Forum erhalten.
Leider kann ich nur Mitglieder für das interne Forum freischalten die sich auch hier im neuen Forum angemeldet haben.
Ich bitte, dies zu beachten. Wichtig ist auch die genaue Schreibweise des Usernamens.

MfG GVCom

Gleichzeitig Test:

Welches Forum ist offen, welches geschlossen? :?:
Unter dem Titel Zwangsvollstreckung handelt es sich offensichtlich um ein offenes Forum. :?
GVLP
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von GVLP »

M. E. sind hier alle aufgeführten Foren öffentlich. Jeder kann die Beiträge lesen. :lol: Die geschlossenen Foren sind nur mit den Zugangsdaten, die vom Webmaster verschickt werden, zu erreichen
GVCom
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von GVCom »

GVLP hat geschrieben:M. E. sind hier alle aufgeführten Foren öffentlich. Jeder kann die Beiträge lesen. :lol: Die geschlossenen Foren sind nur mit den Zugangsdaten, die vom Webmaster verschickt werden, zu erreichen
Falsch !
Das interne Gerichtsvollzieherforum (in der Überschrift auch so bezeichnet) ist nur für Gerichtsvollzieher nach Freischaltung zugänglich.
Wer nicht freigeschaltet ist, kann dort auch nicht lesen.
Die anderen Foren gestatten das Lesen von Beiträgen ohne Registrierung (sind also öffentlich)- Beiträge schreiben kann jedoch nur wer registriert ist.
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OGV_Huber
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von OGV_Huber »

Nochmals !!!!!!!!!!!!
Ich habe es gerade getestet. Wer nicht registiert und manuell vom Webmaster freigeschaltet ist, kommt nicht in das geschlossene Forum.
Er kann es nicht einmal sehen, da es für Unbefugte ausgeblendet ist.

Für das interne Forum werden auch keine extra Zugangsdaten verschickt. Die Benutzer werden nur manuell freigeschaltet wenn der Antrag
beim Webmaster eingegangen ist.
OGV Nell
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von OGV Nell »

"Er kann es nicht einmal sehen, da es für Unbefugte ausgeblendet ist."

Genau das hat mich auch ein bissle verunsichert.....
Erst nach Freischaltung ist für die "freigeschalteten Insider" das geschlossene Forum überhaupt erst sichtbar und anwählbar.

Ohne Freischaltung kann man lange nach einem geschlossenen Bereich suchen.... ;)
GVCom
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von GVCom »

GVCom hat geschrieben:Heute habe ich bereits eine ganze Reihe von Anträgen für die Freischaltung zum internen Forum erhalten.
Leider kann ich nur Mitglieder für das interne Forum freischalten die sich auch hier im neuen Forum angemeldet haben.
Ich bitte, dies zu beachten. Wichtig ist auch die genaue Schreibweise des Usernamens.
Es ist jetzt 23:15 Uhr. Ich habe soeben die zweite Gruppe freigeschaltet. Leider habe ich wieder eine ganze Reihe von Anträgen zur Freischaltung erhalten, ohne dass sich die Betreffenden auch im Forum registriert bezw. angemeldet haben. Das bedeutet für mich erheblichen Mehraufwand.
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OGV Wehling
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von OGV Wehling »

Hallo,
bei der ganzen manuellen Freischalterei erst mal ein dickes Lob an die Webmassas, die sich damit sicherlich einen Haufen Arbeit aufgebürdet haben.

Wie stellt Ihr eigentlich sicher dass wirklich nur "echte" GVs Zugang zum geschlossenen Forum erhalten?
Wenn sich jemand mit falschen Angaben (zum Beispiel PB die sich als GV ausgeben) anmeldet, wie kommt ihr dem auf die Schliche?

Wäre es nicht sinnvoll die Freischaltungen nur dann vorzunehemn wenn der betreffende GV auch tatsächlich persönlich bei einem Forumsmitglied bekannt ist ?
Könnte man nicht eine Liste einführen auf der die Freischaltungsanträge aufgeführt sind?
Da könnten dann die GV die bereits freigeschaltet sind sagen, OK den den kenne ich, aber der andere da gehört zur Verwaltung etc..

Das wäre zwar nochmal eine Riesenarbeit aber so könnte man wenigsten sicherstellen das nicht "falsche Stellen" mitlesen!
GVCom
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Re: Freischaltung für das interne Forum

Beitrag von GVCom »

OGV Wehling hat geschrieben:Hallo,
Wie stellt Ihr eigentlich sicher dass wirklich nur "echte" GVs Zugang zum geschlossenen Forum erhalten?
Wenn sich jemand mit falschen Angaben (zum Beispiel PB die sich als GV ausgeben) anmeldet, wie kommt ihr dem auf die Schliche?
Die Beantwortung dieser Frage erfolgt im internen Forum. Durch die Verpflichtung zur Angabe der Personendaten
kann jeder User über die Dienstbehörde überprüft bezw. bestätigt werden.
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