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Voraussetzungen für die EV

Verfasst: So 9. Jan 2011, 17:29
von CB-Timo
Hallo,
ich benötige mal eine Hilfe. Ein HB ist beim LG und wird gerade geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in der Sonderakte (Vollstreckungsprotokoll) nur 2 Vermerke enthalten sind.
Die erste Amtshandlung war die Absendung des Briefes mit Ankündigung des Termins am Tag X. Die zweite Amtshandlung war der angekündigte Terminam Tag X +20d.
Die 2-Wochenfrist habe ich eingehalten. Allerdings nur ein Termin vor Ort. Die Richterin des LG erwägt eine Aufhebung des HB. Die Variante auf § 63 GVGA nachträglich zurückzugreifen scheidet aus, weil es keine vorgehende Fruchtlosigkeit gab.
Hat jemand eine Entscheidung von einem LG vorliegen oder ist gar eine ganz andere Lösung möglich die Aufhebung des HB zu verhindern?

Danke

Re: Voraussetzungen für die EV

Verfasst: Di 11. Jan 2011, 16:55
von GV Zurmühlen
Ware das nicht eher etwas für den geschlossenen Bereich ???